Joballtag in Corona-Zeiten: Das gilt es zu beachten
Daniela Beck, Rechtsanwältin beim Arbeitgeberverband Basel, über Homeoffice, Kurzarbeit und Risikogruppen.
Die Unternehmen, die seit dem 27. April respektive 11. Mai 2020 wieder öffnen durften, müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Darin kann nach unserer Auffassung auch das Fiebermessen der Mitarbeitenden vorgesehen werden. Der Eingriff in die persönliche Freiheit des Arbeitnehmers ist nicht so gross, dass die Massnahme unverhältnismässig wäre. Allerdings muss sie zeitlich befristet sein.
...
Um weiterzulesen, bitte eine der Optionen auswählen:
Artikel kaufen
CHF 2.00
Zugang für 24 Stunden, auf dem aktuell benutzten Gerät bzw. Browser. Superschnelle Freischaltung, keine Registrierung nötig.
Abonnieren
CHF 2.90 pro Monat
CHF 29.90 im Jahr
Freier Zugang zu allen kostenpflichtigen Beiträgen plus Abo-Box mit Gutscheinen lokaler Geschäfte.