21.05.2020 Ratgeber 6 minMinuten Lesedauer

Joballtag in Corona-Zeiten: Das gilt es zu beachten

Daniela Beck, Rechtsanwältin beim Arbeit­geber­verband Basel, über Home­office, Kurz­arbeit und Risiko­gruppen.

Die Unternehmen, die seit dem 27. April respektive 11. Mai 2020 wieder öffnen durften, müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Darin kann nach unserer Auffassung auch das Fiebermessen der Mitarbeitenden vorgesehen werden. Der Eingriff in die persönliche Freiheit des Arbeitnehmers ist nicht so gross, dass die Massnahme unverhältnismässig wäre. Allerdings muss sie zeitlich befristet sein.

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