Mit dem Fahrzeug sicher durch den Winter
Glatteis, eingeschränkte Sicht oder verschneite Autos: Dank den Tipps der Polizei Basel-Landschaft kommen Sie gut ans Ziel.
Obwohl der Winter schon einige Monate anhält, ist uns auch in diesem Jahr wieder aufgefallen, dass die damit einhergehenden Risiken von schneebedeckten Fahrzeugen und / oder vereisten Scheiben stark unterschätzt werden. Sofern den nachfolgenden Ausführungen Beachtung geschenkt wird, kann auch der kälteste Winter ohne Unfälle überstanden werden.
Nur Frontscheibe vom Schnee reinigen reicht nicht
Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und Lenkende, Mitfahrende und andere Strassenbenützende nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden.
Kontrollschilder, Geschwindigkeitstafeln und ähnliche Zeichen müssen gut lesbar sein. Lichter, Rückstrahler, Scheiben und Rückspiegel müssen sauber gehalten werden. Scheiben, die für die Sicht des Führers oder Führerin nötig sind, mindestens die Front- und die beiden vorderen Seitenscheiben, müssen eine klare, verzerrungsfreie Durchsicht gewähren.
Grundsätzlich muss das ganze Fahrzeug, also das Dach, die Scheiben, die Motorhaube, die Kontrollschilder und die Lichter, von Schnee und Eis befreit sein. Komplett von Eis und Schnee befreit sein müssen die Front- und die beiden vorderen Seitenscheiben sowie die Aussenspiegel, weil letztere die Sicht nach hinten ermöglichen.
Eine nur teilweise enteiste Frontscheibe kann die Sicht des Fahrers beeinträchtigen, sodass er weder Verkehrssignale noch andere Verkehrsteilnehmende richtig wahrnehmen kann. Insbesondere Fussgänger/innen und Velofahrer/innen können so nur schwer gesehen werden und das Unfallrisiko wird stark erhöht. Die Frontscheibe gilt als enteist oder von Schnee befreit, wenn mindestens die Fläche, die der Scheibenwischer abdeckt, frei ist.
Wer mit Guckloch fährt – Führerausweis-Entzug
Schnee auf der Motorhaube, dem Autodach, den Kontrollschildern, Lichtern etc. führt ebenfalls dazu, dass in nicht betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand gefahren wird. Das Herunterfallen von Schneebrettern kann andere Strassenbenützer/innen gefährden.
Wird zum Beispiel mit einem «Guckloch» gefahren, also so, dass nur gerade eine kleine Fläche an der Frontscheibe enteist wurde, muss mit einer Mindestentzugsdauer des Führerausweises von drei Monaten und einer empfindlichen Busse gerechnet werden.
Ein kurzer, aber sehr wichtiger Exkurs: Winterreifen. In der Schweiz herrscht keine Winterreifenpflicht. Winterpneus verfügen über eine speziell auf den Winter ausgerichtete Gummimischung und das Reifenprofil sorgt ausserdem für ein stabileres Fahrverhalten. Durch einen Unfall mit Sommerpneus im Winter riskieren Sie neben Ihrer und der Gesundheit Dritter auch eine Leistungskürzung oder ein Regress Ihrer Versicherung.
Unser Tipp
Planen Sie zu Ihrer Sicherheit genügend Zeit ein, um Ihr Fahrzeug von Schnee und Eis zu befreien und kommen Sie sicher durch den Winter.
Major Christian Egeler, Leiter Verkehrspolizei
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