14.10.2024 Ratgeber 4 minMinuten Lesedauer

Diese Grund­sätze gelten beim Pikett­dienst

Im Interview erklärt Rechts­beraterin Laetitia Block vom Arbeit­geber­verband Region Basel die wichtigsten Aspekte.

von Prime Content

Was bedeutet die vertragliche Verpflichtung, Pikett­dienst zu leisten?

Wenn sich Arbeitnehmer neben ihrer normalen Arbeitszeit für allfällige Einsätze bei besonderen Ereignissen bereithalten müssen, leisten sie Pikettdienst. Als solche Sonderereignisse gelten die Behebung von Störungen, Hilfeleistungen in Notsituationen und Kontrollgänge. Der Arbeitgeber kann demnach vom Arbeitnehmer verlangen, dass er sich ausserhalb der Arbeitszeit für weitere unvorhergesehene Einsätze bereithalten muss. Dieser Bereitschaftsdienst ist aber zu entschädigen. Wir empfehlen, den Pikettdienst vertraglich zu regeln.

Wie früh muss über den Arbeits­plan und den Pikett­dienst informiert werden?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten möglich frühzeitig über die neuen Arbeitspläne – in der Regel aber mindestens zwei Wochen vorher – informiert werden. Diese Frist ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Familien-, Frei- und Arbeitszeit zu planen.

Gibt es eine Beschränkung, wie oft jemand auf Pikett sein darf?

Ja, das Arbeitsgesetz begrenzt klar die Häufigkeit, während derer jemand Pikettdienst leisten muss. Im Zeitraum von vier Wochen darf der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während höchstens sieben Tagen Pikettdienst leisten. Und nach dem letzten Bereitschaftsdienst dürfen er oder sie während den zwei darauffolgenden Wochen nicht mehr zum Pikettdienst aufgeboten werden.

Gibt es eine maximale Anzahl Ein­sätze, die ein Arbeit­nehmer während des Pikett­dienstes leisten darf?

Die Anzahl der Einsätze an den einzelnen Tagen ist nicht begrenzt, es sind aber die Vorschriften über die Ruhezeit zu beachten. Mit anderen Worten, die tägliche Ruhezeit von elf Stunden darf durch den Pikettdienst zwar unterbrochen werden, sie ist aber im Anschluss an den Piketteinsatz im restlichen Umfang nachzugewähren. Es gilt zudem darauf zu achten, dass die Ruhezeit mindestens einmal aus vier aufeinanderfolgenden Stunden besteht und gesamthaft elf Stunden beträgt. Ist dies nicht der Fall, so ist nach dem letzten Einsatz die vollständige Ruhezeit von elf Stunden zu nachzugewähren.

In welcher Höhe ist der Bereit­schafts­dienst zu entschädigen?

Hier ist zwischen Pikettdienst im und ausserhalb des Betriebs zu unterscheiden. Wird der Pikettdienst im Betrieb geleistet, stellt die gesamte zur Verfügung gestellte Zeit Arbeitszeit dar und ist entsprechend zu entschädigen. Ist  man ausserhalb des Betriebs auf Pikett, also zum Beispiel von zu Hause aus, so gilt die tatsächlich geleistete Arbeit bei einem Einsatz als Arbeitszeit. Hinzu kommt die Wegzeit für allfällige externe Einsätze, die ebenfalls als Arbeitszeit gilt. Und falls ein Einsatz in der Nacht oder an einem Sonntag geleistet wird, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Lohn- und Zeitzuschläge berücksichtigt werden.

Und wie wird die Zeit der Bereit­schaft ausser­halb des Betriebs ent­schädigt?

Die Zeit, während der sich der Arbeitnehmer für allfällige Arbeitseinsätze zur Verfügung halten muss, ist nicht zum selben Ansatz zu entschädigen wie die normale Arbeitszeit. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig vom betriebswirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers sowie der Freiheit und Intensität, mit der der Arbeitnehmer die Zeit zur freien Verfügung nutzen kann. Ob der Arbeitnehmer die Zeit zur freien Verfügung nutzen kann, ist wiederum von der Wahrscheinlichkeit des Abrufes sowie der Zeitspanne, innert welcher der Arbeitnehmer zur Verfügung stehen muss, abhängig.

Können Sie ein Beispiel machen?

Wenn etwa ein Arzt innert 15 Minuten nach dem Abruf beim Spital erscheinen muss, wird er den Betrieb kaum verlassen und demnach auch nicht von seiner Freizeit profitieren können, was sich natürlich auf den Ansatz auswirkt. Anders sieht es hingegen aus, wenn die Arbeitnehmerin die Bereitschaftszeit weitgehend nach ihrem Belieben nutzen kann, das heisst bei seltenen Abrufen und einer langen Reaktionsfrist. Die Ansätze können hier folglich stark variieren und beispielsweise bei einem Unternehmen bei zehn und bei einem anderen bei 50 Prozent des Lohnes liegen. Wir empfehlen deshalb, die Entschädigung vertraglich zu regeln.

Dürfen alle Mitarbeiter für Pikett­dienst einge­setzt werden?

Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen nicht über die vereinbarte ordentliche Dauer der täglichen Arbeit hinaus beschäftigt werden. Diese Kategorie von Arbeitnehmerinnen darf deshalb nicht für den Pikettdienst aufgeboten werden.

Arbeitgeberverband Region Basel

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