Live im Ticker: Prozess um den Nasenweg-Mord startet
Doppelmörder Raphael M. soll im August 2024 eine 75-jährige Frau getötet haben. Ab Mittwoch steht er wieder vor Gericht.
Die Vorgeschichte
Am 3. November 2014 schockierte ein Doppelmord am Nasenweg in Basel das ganze Land. Eine 42-jährige und eine 76-jährige Frau wurden getötet, ein 88-jähriger Mann wurde schwer verletzt. Der Täter kam in die Psychiatrie.
Am 8. August 2024 begab sich Raphael M.* im Rahmen eines unbegleiteten Freigangs aus der Psychiatrie zum Nasenweg, um eine Frau zu töten. Wie sich herausstellte, hatten ihm Stimmen in seinem Kopf gesagt, dass er vor zehn Jahren das falsche Opfer ausgewählt hatte. Er kehrte also zum Ursprungstatort zurück.
Die Tat löste grosse Diskussionen rund um die Handhabung unbegleiteter Freigänge aus. Über hundert Mal war Raphael M. unbegleitet in der Stadt unterwegs. Es kam zu einer externen Untersuchung. Die beiden Gutachter Andreas Werren und Frank Urbaniok kamen zum Schluss, dass die Tat «schwer zu verhindern» gewesen sei.
Als Versäumnis werteten sie, dass der Tatort, wo sein Vater nach wie vor wohnhaft ist, nicht mit dem Wahnsystem des Täters verknüpft worden sei. Und doch: «Dieser folgenschwere Fall hätte auch in anderen gut geführten Institutionen geschehen können», steht im Bericht.
«Ohne jegliche menschliche Regung zugestochen»
Der Anklageschrift sind nicht viele neue Details zum Fall zu entnehmen – die externe Untersuchung gab schon einen tiefen Einblick in die Tat. Und doch wühlt die Beschreibung der Tat nochmals auf. Der Täter ist äusserst brutal mit einem Messer auf sein Opfer losgegangen. Er habe «die Stiche ohne jegliche menschliche Regung» ausgeführt, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Beim Opfer wurden zahlreiche Abwehrverletzungen gefunden. Die Frau war dem Angriff des Mannes schliesslich «wehrlos ausgeliefert» und erlag ihren schweren Verletzungen aufgrund des «erheblichen Blutverlustes» innert kurzer Zeit.
Die Staatsanwaltschaft beschreibt in der Anklageschrift auch die Rekonstruktion der darauffolgenden Stunden. So fuhr Raphael M. mit dem Bus zum St. Jakob-Park, kaufte sich dort neue Hosen und Schuhe. Die blutverschmierten Kleider entsorgte er im Müll.
Nach Hinweisen aus Bevölkerung verhaftet
In die UPK kehrte er an diesem Tag nicht zurück. Er übernachtete in einem Waldstück beim Dreispitz, bezog am nächsten Tag knapp 2'000 Franken an einem Geldautomaten und suchte ein Rotlichtviertel auf, wo er ein Bett buchte, um zu schlafen.
Einer Prostituierten soll er 1'000 Franken geboten haben, um einen Monat lang bei ihr übernachten zu können – sie lehnte ab. Danach machte er sich auf den Weg an den Unteren Rheinweg, wo er schliesslich im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung verhaftet werden konnte.
Psychiater schlägt Verwahrung vor
Wie die bz Basel schreibt, wundert sich die Tochter des Opfers, dass Raphael M. alleine an den Tatort zurückkehren durfte und sogar einen Schlüssel für das Haus hatte. Zudem sei dem Mord ein Nachbarsstreit zwischen seinem Vater und dem Opfer vorausgegangen, der in der Anklageschrift jedoch nicht erwähnt wird.
Psychiater Elmar Habermeyer stuft den Angeklagten laut der bz Basel als «therapieresistent, aber nicht untherapierbar» ein. Er schlägt die Verwahrung mit gleichzeitiger stationärer Massnahme vor. Laut Bundesgericht schliesst sich das aber gegenseitig aus. Habermeyer sagt weiter: «Es ist fraglich, ob Lockerungen je wieder in Betracht kommen.»
Ab Mittwoch, dem 17. Dezember muss sich Raphael M. nun erneut wegen Mordes vor dem Basler Strafgericht verantworten. Prime News berichtet ab 8:15 Uhr live.
*Name der Redaktion bekannt
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