Mordprozess: «Es gibt immer ein Risiko, damit zu leben ist heftig»
Raphael M. musste sich vor Gericht für seinen dritten Mord verantworten. Motiv? Verwahrung? Redaktorin Lea Meister ordnet im Vorfeld zum Urteil ein.
Was tun mit einem schuldunfähigen Mörder?
Kalkuliert töten und dennoch schuldunfähig: Der Gerichtsprozess rund um den Mordfall am Nasenweg im Balser Lehenmattquartier beschäftigt die Menschen in der Region und bringt viele Fragen auf.
Der psychisch kranke Raphael M.* ermordete 2014 in einem schizophrenen Wahn zwei Nachbarinnen seines Vaters und wurde dafür verurteilt. 2024 – zehn Jahre später – erstach er auf einem seiner unbegleiteten Freigänge eine weitere 75-jährige Frau. Am selben Tatort. Der 33-Jährige befand sich in stationärer Behandlung an den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) und erlangte über die Jahre regelmässigen Ausgang.
Der Mann ist geständig, die objektiven Beweise eindeutig. Am Prozessauftakt am Mittwoch ging es daher in erster Linie um die Fragen: Warum kam es zur Tat? Was tun mit einem Mann, der aufgrund seiner Erkrankung als schuldunfähig einzustufen ist? Soll es erneut eine stationäre Massnahme geben – oder eine ordentliche Verwahrung? Und: Wie verhielt sich der Täter, der drei Menschenleben auf dem Gewissen hat, im Gerichtssaal?
Prime News-Redaktorin Lea Meister hat den Prozess live vor Ort mitverfolgt (lesen Sie hier die detaillierte Berichterstattung). Im Podcast schildert sie Eindrücke und gibt Einschätzungen zum noch ausstehenden Urteil. Dieses wird am Freitag um 11 Uhr verkündet.
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