19.11.2018 Basel

Saubannerzug-Prozess: Richter spricht Urteil am 25. Januar 2019

Nach turbulenter Verhandlung und Druck von Straf­verteidigern hatte das Gericht die Urteils­verkündung verschoben.

Bild: Christian Keller

Der Saubannerzug vom Juni 2016 beschäftigt Basel seit zwei Jahren. Heute hat das Basler Strafgericht das Datum der Urteilsverkündung bekanntgegeben: Es wurde auf den Freitagvormittag, 25. Januar 2019, 08.15 Uhr angesetzt.

Am 25. Oktober 2018 wurde der Gerichtsprozess gegen die 18 Angeklagten eröffnet. Die mutmasslichen Täter sollen am 24. Juni 2016 einem linksextremen Krawallmob angehört haben, welcher Sachschäden in Höhe von 200'000 Franken in der Stadt verursachte – zwei Polizisten wurden dabei verletzt.

Prime News-Autor Rudolf Szabo hatte den Prozess live mitverfolgt, «Ich bin entrüstet», sagte er im Videointerview. Der Prozess sei «ein Schauspiel auf Kosten der Steuerzahler» gewesen.

Die Verteidiger warfen hingegen Staatsanwaltschaft «miserable» Ermittlungsarbeit vor. Ausserdem sei Gerichtspräsident Dominik Kiener befangen, weil beim Saubannerzug auch das Gerichtsgebäude beschädigt worden war. Ebenso seien Medienberichte vorverurteilend gewesen. So könne nicht von einem «Mob» die Rede sein, vielmehr handle es sich bei den Angeklagten um «junge, engagierte Menschen», argumentierte ein Verteidiger. (as)

 

Noch keine Kommentare

max. 800 Zeichen

Regeln

Ihre Meinung zu einem Artikel ist uns hochwillkommen. Bitte beachten Sie dazu die nachfolgenden Regeln: Bitte beziehen Sie sich bei Ihrem Kommentar auf das Thema des Beitrags und halten Sie sich an den Grundsatz, dass in der Kürze die Würze liegt. Wir behalten uns vor, Kommentare zu kürzen. Geben Sie Ihren Namen an und benutzen Sie keine Namen anderer Personen oder Fantasienamen – ansonsten sieht die Redaktion von einer Publikation ab. Wir werden ferner Kommentare nicht veröffentlichen, wenn deren Inhalte ehrverletzend, rassistisch, unsachlich oder in Mundart oder in einer Fremdsprache verfasst sind. Über diesbezügliche Entscheide wird keine Korrespondenz geführt oder Auskunft erteilt. Weiter weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Beiträge von Suchmaschinen wie Google erfasst werden können. Die Redaktion hat keine Möglichkeit, um Ihre Kommentare aus dem Suchmaschinenindex zu entfernen.

     

 

 

 

     

 

 

 

     

 

 

 

     

 

 

 

Aktuelle Artikel
     

 

 

 
     

 

 

 
Schlagzeilen
 
 

Angebote

Süsses Frühlings­körbchen

Diese liebevolle Komposition aus den zartesten Frühlingsblumen lässt Herzen höher schlagen.

Süsses Frühlings­körbchen

CHF 62.–
Disclaimer:
Für den Kauf werden Sie auf die Seite unseres Promotionspartners geleitet.
Zur Übersicht