15.01.2019 News aus der Region

Nach Urteil: Juso fordert Kündigung von Basler Polizist

Der Basler Polizist Adrian Spahr, Co-Präsident der Jungen SVP Bern, wurde wegen Rassen­diskriminierung verurteilt.

Bild: Facebook/Adrian Spahr

Nachdem der Basler Polizist und Co-Präsident der Jungen SVP Kanton Bern, Adrian Spahr, von einem Berner Gericht der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen worden ist, fordern die Basler Jungsozialisten vom Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement, ihm zu kündigen.

«Wir möchten nun von Regierungsrat Baschi Dürr wissen, ob dieses eklatante Fehlverhalten auch angemessene Konsequenzen mit sich tragen wird», schreibt die Juso in einer Medienmitteilung. Angehörige der Polizei müssten über einen tadellosen Leumund verfügen.

«Nach dieser Verurteilung ist der Verbleib von Adrian Spahr bei der basel-städtischen Polizei nicht mehr tragbar», hält Juso-Vizepräsidentin Alexandra Köbelin in dem Communiqué fest. 

Rassisten dürften nicht auf die Bevölkerung «losgelassen» werden, da dies dem «bereits fragilen Vertrauen» in die Polizei schade. Die Juso verlangt zudem interne Abklärungen, um zu prüfen, ob es sich bei Spahr um einen Einzelfall handelt.  

«Wir wissen, das Adrian Spahr unter anderem an der ‹Basel Nazifrei›-Demo im November auf dem Messeplatz im Einsatz war. Es ist befremdlich dass Rassisten mit Gummischrotgewehr und Polizeimarke in Basel angeblich für ‹Recht und Ordnung› sorgen”, so Juso-Präsident Nicolas Eichenberger.

Spahr und der andere Co-Präsident der Jungen SVP Bern, Nils Fiechter, hatten im Vorfeld der Kantonswahlen im März 2018 auf Facebook eine Illustration veröffentlicht, auf der ein im Sennenkleid dargestellter Schweizer vor einer Wohnwagensiedlung zu sehen ist, wie er sich die Nase zuhält. Daneben war der Ausspruch zu lesen: «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner.»

Das Gericht sah den Tatbestand der Rassendiskriminierung als erfüllt an und verurteilte die beiden Jungpolitiker zu bedingten Geldstrafen von je 30 Tagessätzen – beim Basler Polizisten beläuft sich die Summe auf 3600 Franken.

Das letzte Wort ist indes noch nicht gesprochen. Spahr und Fiechter haben bereits angekündigt, das Urteil weiterzuziehen. (red.)

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