Nach Urteil: Polizist Adrian Spahr von der Front abgezogen
Die Massnahme sei zum Wohl des Mitarbeitenden und im Interesse der Kantonspolizei erfolgt, erklärt das Justiz- und Sicherheitsdepartement.
Das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) handelt, nachdem der Polizist Adrian Spahr von einem Berner Gericht wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden ist.
Der Co-Präsident der Jungen SVP Bern sei vom Frontdienst abgezogen worden und zurzeit nicht mehr einem Alarmpikett-Team zugeteilt, bestätigt JSD-Sprecher Toprak Yerguz entsprechende Informationen von Prime News.
«Diese Entscheidung soll das Wohl des Mitarbeitenden wie auch die Interessen der Kantonspolizei angemessen schützen. Das angesprochene Urteil ist noch nicht rechtskräftig», hält Yerguz weiter fest.
Letzte Woche hatten die Basler Jungsozialisten die Kündigung von Spahr verlangt. Schützenhilfe hat der Jungpolitiker derweil gestern von einem prominenten Parteikollegen, dem Basler SVP-Nationalrat Sebastian Frehner erhalten.
Dieser zweifelte im Sonntagstalk auf Telebasel das Urteil an: Es sei eine grüne Richterin gewesen, welche Spahr wegen Rassendiskriminierung verurteilt habe. Die SVP habe sich schon immer gegen die Einführung der Rassismusstrafnorm gestemmt. Jeder solle im Grundsatz sagen können, was er wolle, so Frehner.
Nun sei es soweit gekommen, dass ein junger Politiker, der etwas pointiertes sage, verurteilt werde. (ck)
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