11.06.2019 News aus der Region

Afghanischer Flüchtling: Keine Sanktionen gegen Basler Regierung

SVP-Nationalrat Sebastian Frehner hatte Justizministerin Karin Keller-Sutter angefragt, ob der Bundesrat Strafanzeige einreicht.

Der Basler SVP-Nationalrat Sebastian Frehner und Bundesrätin Karin Keller-Sutter (FDP). Bilder: parlament.ch / ejpd.ch

Die Weigerung der Basler Regierung, einen afghanischen Flüchtling trotz Gerichtsentscheid nicht nach Österreich auszuschaffen, war heute Dienstag auch Thema im Nationalrat. Der Basler SVP-Vertreter Sebastian Frehner hatte sich in der Fragestunde an Bundesrätin Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) gewandt.

Ob der Bundesrat gegen den Regierungsrat Basel-Stadt Strafanzeige wegen Verstosses gegen ausländerrechtliche Normen, insbesondere Beihilfe zum illegalen Aufenthalt einreiche, wollte er wissen.

Zudem interessierte sich Frehner dafür, ob angesichts des Rechtsbruchs der Basler Regierung nicht Organe des Bundes die Ausschaffung durchführen könnten. 

Zu beidem wird es nicht kommen. Dies geht aus der schriftlichen Antwort Karin Keller-Sutters hervor, die Prime News vorliegt. Die Bundesrätin wiederholte ihren Standpunkt, den sie bereits in einem Brief gegenüber der Basler Regierung vertreten hatte (Prime News berichtete).

«Der Kanton Basel-Stadt als zuständiger Vollzugskanton ist verpflichtet, ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes umzusetzen. Kommt ein Kanton seiner Vollzugsverpflichtung ohne entschuldbare Gründe nicht oder nur mangelhaft nach, so kann der Bund bereits ausgerichtete Subventionen zurückfordern und auf die Auszahlung weiterer Subventionen verzichten», hält Keller-Sutter gegenüber Frehner fest.

Der Bund werde im vorliegenden Fall von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, erklärt die Justizministerin weiter. «Der Kanton Basel-Stadt muss daher für allfällige Folgekosten selber aufkommen.»

Weitergehende Massnahmen – etwa eine Bundesexekution durch Beauftragung eines anderen Kantons mit dem Vollzug – würden laut Keller-Sutter «einen schwerwiegenden Eingriff in die kantonale Polizeihoheit bedeuten».

Einen solchen Schritt erachte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nicht als verhältnismässig. «Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt funktioniert gut», so Keller-Sutter. (ck)

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