21.06.2019 News aus der Region

Basler Staatsanwaltschaft prüft Straf­verfahren gegen Regierung

Nicht-Ausschaffung eines Flüchtlings trotz Gerichts­urteil könnte Verstoss gegen Ausländer­gesetz bedeuten.

Bald im Gerichtssaal auf der Anklagebank? Der Basler Regierungsrat. Bild: Kanton Basel-Stadt

Weil sich die Basler Regierung weigert, trotz rechtskräftigem Urteil des Bundesverwaltungs-Gerichts einen afghanischen Flüchtling nach Österreich auszuschaffen, hat sie nun die Strafverfolger am Hals.

Die Basler Staatsanwaltschaft prüft nämlich, ob sie ein Strafverfahren gegen den Regierungsrat einleitet. Dies bestätigt Stawa-Sprecher Peter Gill gegenüber der «Basler Zeitung».

Laut der BaZ bedeutet die Nicht-Ausschaffung des Afghanen möglicherweise einen Verstoss gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz. Darin wird festgehalten, dass mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird, wer «im In- oder Ausland einer Ausländerin oder einem Ausländer die rechtswidrige Ein- oder Ausreise oder den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert oder vorbereiten hilft.»

Dazu erklärt Gill gegenüber der BaZ: «Die zitierte Strafbestimmung ist ein Offizialdelikt.» Es muss also von Amtes wegen ermittelt werden. Bei den laufenden Abklärungen werde die «Sach- und Rechtslage» sowie «vorab die Frage der Zuständigkeit» geprüft. Heisst konkret: «Die Stawa prüft, ob ein Strafverfahren eingeleitet werden muss», wie Gill in dem BaZ-Artikel festhält.

Kurzkommentar Prime News: Wir leben in verrückten Zeiten! (ck)

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