Basler Staatsanwaltschaft prüft Strafverfahren gegen Regierung
Nicht-Ausschaffung eines Flüchtlings trotz Gerichtsurteil könnte Verstoss gegen Ausländergesetz bedeuten.
Weil sich die Basler Regierung weigert, trotz rechtskräftigem Urteil des Bundesverwaltungs-Gerichts einen afghanischen Flüchtling nach Österreich auszuschaffen, hat sie nun die Strafverfolger am Hals.
Die Basler Staatsanwaltschaft prüft nämlich, ob sie ein Strafverfahren gegen den Regierungsrat einleitet. Dies bestätigt Stawa-Sprecher Peter Gill gegenüber der «Basler Zeitung».
Laut der BaZ bedeutet die Nicht-Ausschaffung des Afghanen möglicherweise einen Verstoss gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz. Darin wird festgehalten, dass mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird, wer «im In- oder Ausland einer Ausländerin oder einem Ausländer die rechtswidrige Ein- oder Ausreise oder den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert oder vorbereiten hilft.»
Dazu erklärt Gill gegenüber der BaZ: «Die zitierte Strafbestimmung ist ein Offizialdelikt.» Es muss also von Amtes wegen ermittelt werden. Bei den laufenden Abklärungen werde die «Sach- und Rechtslage» sowie «vorab die Frage der Zuständigkeit» geprüft. Heisst konkret: «Die Stawa prüft, ob ein Strafverfahren eingeleitet werden muss», wie Gill in dem BaZ-Artikel festhält.
Kurzkommentar Prime News: Wir leben in verrückten Zeiten! (ck)
Angebote
Basel erleben mit dem StadtBonBasel
Willkommen zum grössten Einkaufsvergnügen der Region. Der StadtBonBasel wird in allen guten Geschäften, Kultur- und Gastrobetrieben der Erlebnisstadt Basel gerne als Zahlungsmittel angenommen.
Für den Kauf werden Sie auf die Seite unseres Promotionspartners geleitet.
Noch keine Kommentare