Mahnende Worte vom Bundesrat an die Basler Regierung
Justizministerin Karin Keller-Sutter fordert den Kanton auf, sich ans Gesetz zu halten und einen afghanischen Flüchtling auszuschaffen.
In Bundesbern ist man auf höchster Ebene «not amused» über das rechtswidrige Verhalten der Basler Regierung im Zusammenhang mit einem jungen afghanischen Flüchtling.
Dieser hat alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und müsste gemäss Staatssekretariats für Migration nach Österreich ausgeschafft werden. Der Anweisung will der Kanton aber nicht Folge leisten (Prime News berichtete).
Nun hat sich die zuständige Bundesrätin und Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) in der Sache zu Wort gemeldet. Nicht öffentlich, sondern in einem Brief an die Basler Regierung. Den Inhalt macht heute Donnerstag die Basler Zeitung publik.
Das Schreiben kann als freundliche Ermahnung verstanden werden. So hält Keller-Sutter fest, dass der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) für die Ausschaffung zu akzeptieren sei: «Der Kanton Basel-Stadt als zuständiger Vollzugskanton ist verpflichtet, das rechtskräftige Urteil des BVG umzusetzen.»
Eine Verschärfung des Tons oder gar Sanktionen werden in dem bundesrätlichen Brief indes keine angedroht, sollte die Exekutive an ihrem Beschluss festhalten.
Die Basler Regierung wird Keller-Sutter nicht antworten, wie im BaZ-Artikel zu lesen ist. Man nehme das Schreiben «lediglich zur Kenntnis», wird Vizestaatsschreiber Marco Greiner zitiert.
Da Basel den Pfad des Gesetzes bewusst verlassen hat, muss der Kanton für die Betreuungskosten des afghanischen Asylsuchenden selber aufkommen. Diese belaufen sich in den nächsten sieben Jahren gemäss Regierungsrat auf rund 130'000 Franken. (ck.)
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