Verfahren gegen ehemalige BVB-Verantwortliche verzögert sich weiter
Die Staatsanwaltschaft will Anklage wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung erheben, muss aber noch zuwarten.
Eigentlich wollte die Basler Staatsanwaltschaft «bis spätestens im Oktober» die seit sechs Jahren andauerenden Vorverfahren gegen ehemalige Verantwortliche der Basler Verkehrs-Betriebe abschliessen. Dies hatte Mediensprecher Peter Gill Anfang August 2019 gegenüber der «Basellandschaftlichen Zeitung» angekündigt.
Die Ermittlungen waren eingeleitet worden, nachdem es 2013 bei den BVB mit dem Abgang von Verwaltungsrats-Präsident Martin Gudenrath und dem Rauswurf des damaligen Direktors Jürg Baumgartner zum grossen Knall gekommen war.
Unter anderem waren ohne Ausschreibung Aufträge in der Höhe von 25,3 Millionen Franken vergeben worden, zudem hatte der BVB-Direktor ohne Rechtsgrundlage über ein Dienstfahrzeug und eine Dienstwohnung verfügt.
Nun zeigt sich allerdings: Der Abschluss des Vorverfahrens verzögert sich erneut. Dies erklärt Gill auf Nachfrage von Prime News. Bei der Stellungnahme zu ergänzenden Beweisanträgen habe die Verteidigung eines Beschuldigten «Strafanzeige gegen ein weiteres ehemaliges BVB-Geschäftsleitungsmitglied beantragt», gibt der Sprecher der Staatsanwaltschaft bekannt.
Um welchen Ex-BVB-Verantwortlichen es sich konkret handelt und gegen wen er Strafanzeige gestellt hat, ist indes nicht bekannt.
Derselbe Beschuldigte hat auch die Zusammenlegung der beiden Verfahren beantragt, so Gill weiter, was seitens der Staatsanwaltschaft jedoch Ende Oktober abgelehnt worden sei. Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat der Beschwerde des Beschuldigten jedoch aufschiebende Wirkung erteilt.
Die Staatsanwaltschaft sei angewiesen worden, «mit der Anklageerhebung gegen den Beschwerdeführer bis zum definitiven Entscheid über die aufschiebende Wirkung zuzuwarten.»
Letztere Aussage von Peter Gill ist bemerkenswert, weil sie Aufschluss gibt über die bislang unbekannten Pläne der Basler Strafverfolger: Es soll also tatsächlich zur Anklageerhebung und damit zum Prozess gegen die ehemalige BVB-Spitze kommen. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Welche konkreten strafrechtlichen Vergehen den Verantwortlichen im Detail zur Last gelegt werden, steht noch nicht fest. «Die Staatsanwaltschaft führt Verfahren wegen Verdachts der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung», erklärt Gill hierzu. Und fügt an: «Eine allfällige Verjährung der im Raum stehenden Vorwürfe würde frühestens 2026 eintreten.»
Will heissen: Die offensichtlich laufenden Verzögerungsmanöver und Winkelzüge von Anwälten werden die Beschuldigten nicht vor dem Gang ans Gericht bewahren. (ck)
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