Urteil gegen Basler Polizist wegen Rassen-Diskriminierung bestätigt
Berner Obergericht verurteilt Adrian Spahr. Der Polizist und Co-Präsident der Jungen SVP Bern habe Fahrende «pauschal abqualifiziert».

Im Januar 2019 wurde der Basler Polizist Adrian Spahr von einem Berner Gericht wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Der Co-Präsident der Jungen SVP Bern hatte gemeinsam mit Niels Fiechter, ebenfalls Co-Präsident, während den Wahlen 2018 eine Karikatur auf der Facebook-Webseite der Jungpartei veröffentlicht.
Zu sehen waren darauf Fahrende neben einem Abfallberg, während sich ein Mann in Sennentracht die Nase zuhielt. Daneben war der Spruch platziert: «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner!»
Nun hat das bernische Obergericht, welche den Fall in zweiter Instanz behandelte, das Urteil bekräftigt. Dies berichtet am Freitag das Regionaljournal «Bern Freiburg Wallis». Spahr und Fiechter werden zu Geldstrafen von je 30 Tagessätzen à 160 respektive 120 Franken verurteilt.
Gemäss dem Bericht des Regionaljournals hiel der Vorsitzendes des Dreiergerichts fest, dass die beiden Jungpolitiker «zu weit» gegangen seien. Mit der Zeichnung sei das «zulässige Mass» der Meinungsfreiheit «klar» gesprengt worden. Der Straftatbestand der Rassendiskriminierung sei in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt.
Offen ist, was das Urteil für die weitere Zukunft Spahrs bei der Basler Kantonspolizei bedeutet. Das Kommando hatte ihn nach der erstinstanzlichen Verurteilung und Rücktrittsforderungen seitens der Basler Jungsozialisten von der Front abgezogen (Prime News berichtete).
Für eine Stellungnahme war die Medienstelle des Justiz- und Sicherheitsdepartements am späten Freitagnachmittag nicht zu erreichen.
Wie das Regionaljournal schreibt, wollen Spahr und Fiechter das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Ihre Verteidiger hatten beim Obergericht einen vollumfänglichen Freispruch gefordert. (ck)
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