11.11.2020 News aus der Region

Weitere fünf Millionen Franken für Basler Kultur­schaffende

Der Kanton Basel-Stadt greift der Kulturbranche unter die Arme. Der Bei­trag für Ausfalls­entschädi­gungen wurde damit auf rund 40 Millio­nen Franken erhöht.

Bild: pixabay

Der Kanton Basel-Stadt stellt der Kulturbranche zur Abfederung der Corona-Folgen weitere fünf Millionen Franken aus dem Krisenfonds zur Verfügung. Dies teilt der Regierungsrat am Mittwoch mit.

Die im ersten Halbjahr 2020 gesprochenen Mittel aus dem Krisenfonds stünden weiterhin zur Verfügung und werden damit auf 20 Millionen Franken erhöht. Dieser Beitrag wird zudem vom Bund auf 40 Millionen Franken verdoppelt.

Neu können auch Beiträge an «Transformationsprojekte» gesprochen werden. «Damit werden Projekte unterstützt, mit denen Kulturunternehmen eine Anpassung an die durch Corona veränderten Verhältnisse bezwecken und mit denen sie eine strukturelle Neuausrichtung oder nachhaltige Publikumsgewinnung erreichen wollen», schreibt die Regierung weiter.

Die Finanzhilfe für derartige Projekte betrage maximal 300'000 Franken pro Kulturunternehmen. Die entsprechenden Gesuche werden nach schweizweit gültigen Kriterien beurteilt: Klarheit, Plausibilität und «fachliche Qualität des Konzepts», Innovation, zu erwartende Wirksamkeit des Projekts und Nachhaltigkeit.

586 Anträge einge­troffen

Antragsberechtigt sind weiterhin sowohl kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Kulturunternehmen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt, die nicht-rückzahlbare Finanzhilfen in Form von Ausfallentschädigungen beantragen können.

Insgesamt 586 Anträge von Kulturunternehmen seien bis zum 20. September eingereicht worden. Davon seien 460 bereits bearbeitet worden. «Zugesagt wurden rund 7.936 Millionen Franken Ausfallentschädigungen, wobei es sich bei vielen um eine erste Rate handelt», heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Im Einklang mit anderen Kantonen weitet der Regierungsrat zudem den Geltungsbereich nun aus: So seien künftig auch Musiklabels, Verleger von literarischen Werken sowie «Vermittlungsveranstaltungen» von Kunstgalerien, Buchhandlungen und Bibliotheken antragsberechtigt.

Individuelle Kultur­schaffende haben kein Anrecht

Hingegen können nach dem neuen Covid-19-Gesetz des Bundes individuelle Kulturschaffende keine Ausfallentschädigungen mehr geltend machen. Zur Deckung ihrer unmittelbaren Lebenshaltungskosten können sie weiterhin Nothilfe bei «Suisseculture Sociale» beantragen.

Durch die erneuten Abfederungsmassnahmen «soll eine nachhaltige Schädigung der Basler Kulturlandschaft verhindert und der Erhalt der kulturellen Vielfalt gesichert werden», schreibt die Regierung abschliessend. (red.)

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