Regierungsrat will bei Bettelverbot über die Bücher
Nach dem Urteil aus Strassburg zweifelt die Basler Regierung an der Rechtmässigkeit eines Verbots.
Die Basler Regierung zweifelt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) daran, ob die Wiedereinführung des Bettelverbots rechtmässig ist. Dies schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Dienstagnachmittag.
Das vorliegende Urteil betreffe zwar einen konkreten Einzelfall, aber: «Trotzdem dürfte sich ein allgemeines Bettelverbot, wie von der Motion Joël Thüring betreffend Wiedereinführung des Bettelverbots im Kanton Basel-Stadt gefordert und infolgedessen vom Grossen Rat in Auftrag gegeben, nach dem sehr grundsätzlich formulierten Urteil nicht mit der EMRK vereinbaren lassen», so die Regierung.
Der Grosse Rat hatte Mitte Dezember einen entsprechenden Vorstoss von SVP-Grossrat Joël Thüring überwiesen, der eine Wiedereinführung des Verbots fordert.
Der Regierungsrat kündigt nun an, die rechtliche Zulässigkeit der Motion neu zu beurteilen und dem Parlament im Frühling einen Zwischenbericht vorzulegen.
«In diesem sollen die Auswirkungen des Urteils auf die vom Parlament gewünschte Revision des Übertretungsstrafgesetzes detailliert aufgezeigt werden», schreibt die Exekutive.
Auch wolle man mögliche Alternativen aufzeigen, die «rechtlich zulässig und praktisch sinnvoll sind».
Der EGMR hatte kürzlich geurteilt, dass eine bettelnde Roma in Genf zu Unrecht gebüsst worden war. Ein pauschales Bettelverbot sei nicht zulässig, befanden die Strassburger Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (red)
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