30.03.2021 News aus der Region

Regierung unterstützt Taxi-Betriebe und erlaubt Prostitution

Taxi-Unternehmen können neu auch Härtefall-Gelder beziehen. Sex­dienst­leistungen sind wieder möglich.

Bild: Bilddatenbank BS

Der Basler Regierungsrat hat an seiner Dienstagssitzung einige Entscheide in Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen gefällt. Zum einen teilt die Regierung mit, dass neu auch Taxi-Betriebe für Härtefall-Beiträge in Frage kommen. 

Zum anderen hat die Exekutive Prostitution auf Kantonsgebiet wieder erlaubt. Sexdienstleistungen waren wegen der Pandemie zwischenzeitlich verboten, was dazu führte, dass die Kunden ins Baselbiet auswichen und die Sexarbeiterinnen in Basel in Existenznöte gerieten. Die «bz Basel» hat heute darüber berichtet.

Die Bordelle und Erotikbetriebe dürfen zwar wieder öffnen, allerdings dürfen Sie keinen Alkohol ausschenken oder anderweitig ein gastronomisches Angebot bereitstellen.

Auch für die Taxi-Fahrer kommen die Nachrichten aus dem Rathaus höchst gelegen: Sie gehören zu den am stärksten betroffenen Branchen, was auch die Regierung in ihrer Mitteilung vom Dienstag anerkennt: «Den Taxiunternehmen ist ein wesentlicher Teil des Geschäfts weggebrochen, wegen ausfallenden Veranstaltungen, geschlossener Gastronomie und stark reduziertem Reiseverkehr».

Taxi-Unternehmen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt können die Gesuche ab sofort einreichen. Die entsprechende Frist hat der Regierungsrat bis zum 31. Mai verlängert. Das gilt für alle Härtefall-Gesuche.

Die Regierung kündigt ausserdem an, vor Ostern die vierte Tranche der Unterstützungsbeiträge auszuzahlen.  Insgesamt sind dann 40 Millionen Franken an die basel-städtischen Betriebe ausbezahlt, davon 13.3 Millionen Franken aus dem kantonalen Krisenfonds. (red)

Die kostenlose Prime News-App – jetzt herunterladen.

Noch keine Kommentare

max. 800 Zeichen

Regeln

Ihre Meinung zu einem Artikel ist uns hochwillkommen. Bitte beachten Sie dazu die nachfolgenden Regeln: Bitte beziehen Sie sich bei Ihrem Kommentar auf das Thema des Beitrags und halten Sie sich an den Grundsatz, dass in der Kürze die Würze liegt. Wir behalten uns vor, Kommentare zu kürzen. Geben Sie Ihren Namen an und benutzen Sie keine Namen anderer Personen oder Fantasienamen – ansonsten sieht die Redaktion von einer Publikation ab. Wir werden ferner Kommentare nicht veröffentlichen, wenn deren Inhalte ehrverletzend, rassistisch, unsachlich oder in Mundart oder in einer Fremdsprache verfasst sind. Über diesbezügliche Entscheide wird keine Korrespondenz geführt oder Auskunft erteilt. Weiter weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Beiträge von Suchmaschinen wie Google erfasst werden können. Die Redaktion hat keine Möglichkeit, um Ihre Kommentare aus dem Suchmaschinenindex zu entfernen.

     

 

 

 

     

 

 

 

     

 

 

 

     

 

 

 

Angebote

Catering Service für Basel und Umgebung

Hausgemachte Köstlichkeiten und vieles mehr. Wir bieten einen Rundum-Service für Sie und Ihre Gäste. Bestellen Sie direkt online.

Catering Service für Basel und Umgebung

Screenshot
CHF 25.–
Disclaimer:
Für den Kauf werden Sie auf die Seite unseres Promotionspartners geleitet.
Zur Übersicht
Schlagzeilen
 
 
Aktuelle Artikel
     

 

 

 
     

 

 

 
Schlagzeilen
 
 

Angebote

Süsses Frühlings­körbchen

Diese liebevolle Komposition aus den zartesten Frühlingsblumen lässt Herzen höher schlagen.

Süsses Frühlings­körbchen

CHF 62.–
Disclaimer:
Für den Kauf werden Sie auf die Seite unseres Promotionspartners geleitet.
Zur Übersicht