Regierung unterstützt Taxi-Betriebe und erlaubt Prostitution
Taxi-Unternehmen können neu auch Härtefall-Gelder beziehen. Sexdienstleistungen sind wieder möglich.

Der Basler Regierungsrat hat an seiner Dienstagssitzung einige Entscheide in Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen gefällt. Zum einen teilt die Regierung mit, dass neu auch Taxi-Betriebe für Härtefall-Beiträge in Frage kommen.
Zum anderen hat die Exekutive Prostitution auf Kantonsgebiet wieder erlaubt. Sexdienstleistungen waren wegen der Pandemie zwischenzeitlich verboten, was dazu führte, dass die Kunden ins Baselbiet auswichen und die Sexarbeiterinnen in Basel in Existenznöte gerieten. Die «bz Basel» hat heute darüber berichtet.
Die Bordelle und Erotikbetriebe dürfen zwar wieder öffnen, allerdings dürfen Sie keinen Alkohol ausschenken oder anderweitig ein gastronomisches Angebot bereitstellen.
Auch für die Taxi-Fahrer kommen die Nachrichten aus dem Rathaus höchst gelegen: Sie gehören zu den am stärksten betroffenen Branchen, was auch die Regierung in ihrer Mitteilung vom Dienstag anerkennt: «Den Taxiunternehmen ist ein wesentlicher Teil des Geschäfts weggebrochen, wegen ausfallenden Veranstaltungen, geschlossener Gastronomie und stark reduziertem Reiseverkehr».
Taxi-Unternehmen mit Sitz im Kanton Basel-Stadt können die Gesuche ab sofort einreichen. Die entsprechende Frist hat der Regierungsrat bis zum 31. Mai verlängert. Das gilt für alle Härtefall-Gesuche.
Die Regierung kündigt ausserdem an, vor Ostern die vierte Tranche der Unterstützungsbeiträge auszuzahlen. Insgesamt sind dann 40 Millionen Franken an die basel-städtischen Betriebe ausbezahlt, davon 13.3 Millionen Franken aus dem kantonalen Krisenfonds. (red)
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