Gegen das «Beat on the Street» kann man künftig Einsprache erheben
Appellationsgericht hat entschieden: Die Allmendverwaltung muss in Zukunft Gesuche für die Musikparade öffentlich publizieren.
Einmal im Jahr gehört das gesamte Rheinufer zwischen Theodorsgraben bis zur Uferstrasse der tanzenden Masse. Dann findet das «Beat on the Street», respektive jährlich alternierend das «Jungle Street Groove» statt – ähnlich der Street Parade in Zürich, wenn auch um ein Vielfaches kleiner.
Die Sommer-Veranstaltung ist zum fixen Termin für viele Musik- und Tanzfreudige geworden: Die Techno-, House- und Hip Hop-DJs der Region geben ihre Tunes den begeisterten Musikliebhabern zum Besten. Auch die hiesigen Clubs sind meist mit ihren Wagen vertreten.
Künftig wird die Durchführung aber nicht mehr ganz so einfach sein: Der Verein Rheinpromenade Kleinbasel hat sich ans Appellationsgericht gewandt. Die Anwohnerschaft stört sich am enormen Lärm und dem Abfall, der jeweils zurückbleibe.
Da sich die Allmendverwaltung des Kantons Basel-Stadt im Vorfeld geweigert hätte, die betreffenden Veranstaltungsgesuche öffentlich aufzulegen, wählte der Verein den Weg über die Justiz.
Heute Donnerstag nun hat das Appellationsgericht im Sinne der Rheinbewohnenden entschieden: Der Event habe «erhebliche Auswirkungen» auf Raum und Umwelt. Künftig muss die Allmendverwaltung Gesuche für besonders lärmige Veranstaltungen öffentlich auflegen. Dies berichten heute diverse Medien.
Konkret bedeutet dies, dass in Zukunft auch Einsprachen gegen das «Beat on the Street» möglich sind.
In einer Medienmitteilung kündigte der Verein Rheinpromenade Kleinbasel an, den Kontakt mit den Veranstaltern suchen zu wollen, sodass man sich im Voraus über Lärmwerte und Auflagen einigen kann.
Letzten Sommer fiel die Parade Corona-bedingt ins Wasser. Dieses Jahr ist der Event auf den 14. August angesetzt. Ob er stattfinden kann, ist fraglich. Selbst wenn es die epidemiologische Lage zulässt, müssen die Veranstalter nun auch mit Einsprachen rechnen. (as)
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