23.08.2021 News aus der Region

Wegen Frauen­streik: Basler Justiz will Immu­nität von Sibel Arslan aufheben

Die Staats­anwalt­schaft will wegen ihrer Betei­ligung an der damals unbe­willigten Demo gegen die Grünen-National­rätin ermitteln.

Wurde beim Frauenstreik 2020 zur Vermittlung dazugerufen: Basler Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan. Bild: Anja Sciarra

Die Basler Staatsanwaltschaft will gegen Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan ermitteln. Dies berichten am Montag sowohl der Blick wie auch die Basler Zeitung. Um dies zu tun, müsste die parlamentarische Immunität der Politikerin aufgehoben werden. Ein entsprechendes Gesuch liegt nun gemäss den Zeitungen bei der Immunitätskommission.

Grund dafür ist offenbar Arslans Beteiligung an einer unbewilligten Demonstration zum Frauenstreiktag 2020. Damals versuchte sie, auf der Johanniterbrücke zwischen der Polizei und den umstellten Demonstrantinnen zu vermitteln.

Gemäss damaligen Medienberichten wurde sie explizit von den Teilnehmenden für die Vermittlungsarbeit dazugerufen, und stiess erst auf der Johanniterbrücke zur Kundgebung dazu. Am Ende wurde die Politikerin von der Polizei unter grossem Medienecho abgeführt.

Gemäss Basler Zeitung will die Staatsanwaltschaft nun wegen «Hinderung einer Amtshandlung» sowie dem Verstoss der Covid-Verordnung gegen Arslan vorgehen.

Erster Antrag wurde letztes Jahr abgelehnt

Sibel Arslan selbst wollte sich gegenüber den beiden Zeitungen nicht äussern. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits schreibt: «Gestützt auf die Strafprozessordung und das Amtsgeheimnis ist es uns nicht möglich, dazu Auskunft zu erteilen. Wir können Ihnen deshalb weder bestätigen noch dementieren, ob gegen eine namentlich genannte Person ein Verfahren läuft.»

Laut der Basler Zeitung lehnte die Immunitätskommission des Nationalrats bereits letztes Jahr einen Antrag der Staatsanwaltschaft zur Immunitäts-Aufhebung wegen formaler Fehler ab.

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Im zweiten Anlauf ist das Gesuch nun offenbar ausreichend. In den kommenden Monaten müsse sowohl die nationalrätliche als auch die ständerätliche Kommission über den Antrag befinden.

Dass die Immunität von Bundesparlamentariern aufgehoben wird, kommt sehr selten vor. Im Normalfall nur bei äusserst schweren Vorwürfen wie Korruption, Amtsgeheimnisverletzung oder Rassendiskriminierung. (red)

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