03.09.2021 News aus der Region

«Hast du Eier, Freier?»: Polizei startet Kampagne gegen Menschen­handel

Eine Initiative der Polizei Basel-Stadt und der Schweizer­ischen Kriminal­prävention fordert Freier zur Mitbekämpf­ung von Zwangs­prostitution und Menschen­handel auf.

Bild: pixabay

Wie erkennt man, ob eine Prostituierte zu ihrer Arbeit gezwungen wird? Darüber will die Kantonspolizei Basel-Stadt zusammen mit der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) mit Hilfe einer Kampagne aufklären.

Wie die beiden Organisationen am Freitag mitteilen, starten sie deshalb die Initiative «Hast du Eier, Freier?», mit der Freier dazu aufgefordert werden sollen, beim Konsum von sexuellen Dienstleistungen achtsam zu sein.

Konkret bitten die Polizei und die SKP die Konsumenten von sexuellen Dienstleistungen um Mithilfe, wenn es darum geht, Fälle von Menschenhandel zu erkennen. Denn oftmals seien die Freier für die Prostituierten – die zur Sexarbeit gezwungen werden – der einzige Kontakt zur Aussenwelt.

So sehen die Slogans aus, welche ab heute Freitag auf «einschlä­gigen Sex-Portalen» prangern. Bild: Screenshot Kampagne

«Wenn Sexkonsumenten diese Verantwortung bewusst gemacht wird, können diese durch entsprechendes Handeln einen erheblichen Beitrag zur Erkennung und Bekämpfung von Menschenhandel leisten», schreiben die Polizei und die SKP in ihrer Medienmitteilung weiter.

Die Kampagne startet heute Freitag für vorerst sechs Monate. Dabei werden die Freier auf den «einschlägigen Sex-Portalen» mit vier provozierenden Slogans auf Online-Bannern – wie «Hast du Eier, Freier?», «Hat sie ‘ne Wunde, Kunde?» oder «Denk mal dran, Mann!» – «neugierig» gemacht.

Danach werden sie auf eine Seite geleitet, auf der ihnen erläutert wird, bei welchen Anzeichen sie es möglicherweise mit Zwangsprostitution zu tun haben und wie sie entsprechend reagieren sollten.

Verletz­ungen und Veräng­stigung als mögliche Anzeichen

Konkret sind laut der Kantonspolizei folgende Punkte zu beachten, die möglicherweise auf Zwangsprostitution hinweisen:

  • Körperliche Anzeichen: Sollte die Sexarbeiterin verletzt sein, zum Beispiel Blutergüsse oder andere Wunden haben, ist das ein wichtiges Indiz, dass sie nicht freiwillig arbeitet. Auch sollten Freier genau hinschauen (und sich allenfalls beweisen lassen), dass sie wirklich schon volljährig ist.
  • Psychische Anzeichen: Wenn die Sexarbeiterin nicht normal kommunizieren kann, wenn sie traurig, verängstigt oder verzweifelt aussieht, wenn sie apathisch ist oder erkennbar unter Drogeneinfluss steht, arbeitet sie vermutlich nicht freiwillig in der Prostitution.
  • Das Bauchgefühl: Manchmal gebe es weder eindeutige körperliche noch psychische Anzeichen von Gewalt gegen die Sexarbeiterinnen. Trotzdem sollten Freier ihrem Bauchgefühl vertrauen und es nicht ignorieren.

Und was tun, wenn der Verdacht besteht? Wie es in der Medienmitteilung weiter heisst, können die Verdachtsfälle bei der Polizei angezeigt werden. Oder wer die Polizei scheut, kann sich auch anonym an die Meldestelle des Vereins «ACT212» wenden.

«Wer die Meldung macht, hat keinerlei negative Konsequenzen zu befürchten, auch wenn sich der Verdacht nicht bestätigen sollte», hält die Basler Kantonspolizei fest. (red.)

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