Kommission hebt Immunität von Sibel Arslan nicht auf
Die Basler Staatsanwaltschaft ist mit ihrem Gesuch im zuständigen Gremium der Nationalrats aufgelaufen.
Die Immunitätskommission des Nationalrats hat entschieden, die Immunität der Basler Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan nicht aufzuheben. Dies teilt das Gremium am Dienstagnachmittag mit.
Das Gesuch um Immunitäts-Entzug hatte zuvor die Basler Staatsanwaltschaft (Stawa) eingereicht, um Arslan im Zusammenhang mit einer Demo vom Juni 2020 strafrechtlich belangen zu können (Prime News berichtete). Die Strafverfolgungs-Behörde ist nun in der grossen Kammer in Bern abgeblitzt.
Zwar trat die Kommission auf das Gesuch der Stawa ein. Sie anerkennt damit, dass Arslans damaliger Vermittlungsversuch zwischen den Demonstrantinnen und der Polizei in einem unmittelbaren Zusammenhang mit ihrem Amt stand.
Aber: «Die Kommission erachtet es als fraglich, ob die Handlungen, die Nationalrätin Sibel Arslan vorgeworfen werden, überhaupt eine strafrechtliche Relevanz aufweisen», heisst es in der Mitteilung. Angesichts der «ehrenwerten Absichten» von Nationalrätin Arslan erkenne man in deren Handlungen «keine schwere Verfehlung».
Die Kommission komme daher «einstimmig» zum Schluss, «dass in diesem Fall die institutionellen Interessen des Parlaments gegenüber dem rechtsstaatlichen Interesse an der Strafverfolgung überwiegen und eine Aufhebung der Immunität unverhältnismässig wäre.»
Als nächstes wird die zuständige Kommission des Ständerats das Gesuch der Basler Stawa behandeln. Kommt diese zu demselben Schluss, kann die Stawa definitiv kein Strafverfahren gegen Arslan einleiten. Sehen es die Ständeräte hingegen anders als das nationalrätliche Gremium, würde das Geschäft zur Differenzbereinigung an die erste Instanz zurückgehen. (red)
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