Auch die Universität gerät nach Mittwochs-Demo in die Kritik
Laut Studenten-Vereinen betraten Polizisten möglicherweise widerrechtlich Universitäts-Gebäude. Währenddessen solidarisiert sich die SVP mit den Einsatzkräften.

Update: Am späteren Nachmittag reagierte die Universität auf den offenen Brief der Studierenden. «Wenn die Polizei im Rahmen eines Einsatzes die Räume der Universität betritt, so ist sie dazu gemäss Polizeigesetz des Kantons Basel-Stadt legitimiert», sagt Leiter Kommunikation Matthias Geering. Die Universität stelle sich hinter die Einsatzkräfte und unterstütze dessen Vorgehen.
Die unbewilligte Frauen-Demonstration vom Mittwoch bewegt weiterhin die Gemüter. Gestern forderte die vereinigte Linke in einer Medienmitteilung den Rücktritt des Basler Polizeikommandanten Martin Roth. Die Antwort der SVP-Basel-Stadt liess nicht lange auf sich warten.
In einer Mitteilung zeigt sich die Partei verwundert über die Reaktionen aus dem linken Lager und macht sich Sorgen um die Rechtsstaatlichkeit. Besonder scharf kritisiert sie die Sozialdemokraten, welche drei Regierungsräte stellen.
«Setzt die Polizei Recht und Ordnung durch, wird sie von linker Seite angegriffen. Die SVP ruft die vernünftigen Kräfte in der SP auf, diese Angriffe zu unterlassen», heisst es in der Mitteilung. Auch die LDP äusserte sich heute noch in einer Medienmitteilung. Sie spricht der Polizei Lob aus.
Studierende fordern Antworten
Während sich die einen mit der Polizei solidarisieren, wenden sich verschiedene studentische Organisationen mit einem offenen Brief an die Universität Basel. Der Grund: Nach Angaben der Vereine hat sich die Polizei im Rahmen der Demonstration Zutritt zur Universität verschafft.
Nach Ansicht der Briefschreibenden wurde bei diesem Vorgehen geltendes Recht verletzt. Deshalb fordern sie eine öffentliche Stellungnahme seitens der Universität: Sie möchten wissen, ob der Polizei der Zutritt gewährt wurde und, wenn ja, weshalb. Falls keine Genehmigung vorlag, fordern die Vereine eine Strafanzeige gegen die Polizei. (ys.)
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