U-Haft für mutmasslichen Todesfahrer von Ettingen
Gericht gibt Antrag der Baselbieter Staatsanwaltschaft statt. Diese ermittelt wegen eventualvorsätzlicher Tötung.

Im Fall des tödlichen Verkehrsunfalls in Ettingen vom vergangenen Samstag hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft gegen den mutmasslichen Personenwagenlenker eine Strafuntersuchung eröffnet. Der 29-jährige Autofahrer, es handelt sich um einen Schweizer, befindet sich auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft.
Wie es in einer Mitteilung heisst, hat die Staatsanwaltschaft gegen den Mann eine Strafuntersuchung wegen eventualvorsätzlicher Tötung, Gefährdung des Lebens sowie weiterer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz eröffnet.
Die Staatsanwaltschaft hat beim Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft Untersuchungshaft für den Personenwagenlenker beantragt. Das Zwangsmassnahmengericht gab dem Antrag statt.
Gemäss ersten Erkenntnissen hat der Autofahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss eine Fussgängerin auf dem Trottoir frontal angefahren (lesen Sie hier). Darauf beging er Fahrerflucht. Die 67-jährige Fussgängerin verstarb noch auf der Unfallstelle. Ihre Begleitperson befindet sich mit Verletzungen im Krankenhaus.
Der mutmassliche Täter konnte in der Folge von der Polizei Basel-Landschaft in Muttenz angehalten und festgenommen werden. Für den 29-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung. Der Unfall bestürzt die Ettingerinnen und Ettinger. (mar)
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