Bundesgericht bestätigt Baselbieter Öl- und Gasheizungsverbot
Die Beschwerde der bürgerlichen Landräte wird abgelehnt. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid des Kantonsgerichts zum Energiedekret.

Das Baselbieter Öl- und Gasheizungsverbot ist rechtens. Wer ein Haus besitzt, muss ab 2026 ein erneuerbares Heizungssystem einbauen. Kessel oder Brenner dürfen ersetzt werden, wenn sie nicht älter als 15 Jahre alt sind. Das Bundesgericht hat dazu das letzte Wort gesprochen, wie die bz berichtet.
Gegen das zum Energiegesetz gehörende Dekret waren die bürgerlichen Landräte Andi Trüssel, Rolf Blatter, Christine Frey und Marc Scherrer bis vor Bundesgericht gegangen. Nachdem sie im Landrat unterlegen waren, riefen sie die Judikative als dritte Gewalt an.
Gesetzesinitiative im Landrat
Juristisch sind mit dem Entscheid aus Lausanne die Möglichkeiten ausgeschöpft. Aber am Donnerstag verhandelt der Landrat eine Gesetzesinitiative, welche den nächsten Angriff auf das Dekret bläst.
Die Initiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» will das Dekret zum Energiegesetz ganz aushebeln. «Wir sind gespannt und geben den Kampf noch nicht auf», wird SVP-Präsident Peter Riebli zitiert.
Wegen dieses Polit-Schachzugs der Bürgerlichen dürfte das Baselbiet ein zweites Mal über die wichtigsten Eckpunkte abzustimmen, die im Zuge des Energiegesetzes bestimmt wurden, wie die bz schreibt. (cb)
Die kostenlose Prime News-App – jetzt herunterladen.
Angebote
Basel erleben mit dem StadtBonBasel
Willkommen zum grössten Einkaufsvergnügen der Region. Der StadtBonBasel wird in allen guten Geschäften, Kultur- und Gastrobetrieben der Erlebnisstadt Basel gerne als Zahlungsmittel angenommen.
Basel erleben mit dem StadtBonBasel


Für den Kauf werden Sie auf die Seite unseres Promotionspartners geleitet.
Noch keine Kommentare