08.09.2025 News aus der Region

Bundesgericht bestätigt Ba­sel­bie­ter Öl- und Gas­hei­zungs­ver­bot

Die Beschwerde der bürgerlichen Landräte wird abgelehnt. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid des Kantonsgerichts zum Energiedekret.

Bild: Pixabay

Das Baselbieter Öl- und Gasheizungsverbot ist rechtens. Wer ein Haus besitzt, muss ab 2026 ein erneuerbares Heizungssystem einbauen. Kessel oder Brenner dürfen ersetzt werden, wenn sie nicht älter als 15 Jahre alt sind. Das Bundesgericht hat dazu das letzte Wort gesprochen, wie die bz berichtet.

Gegen das zum Energiegesetz gehörende Dekret waren die bürgerlichen Landräte Andi Trüssel, Rolf Blatter, Christine Frey und Marc Scherrer bis vor Bundesgericht gegangen. Nachdem sie im Landrat unterlegen waren, riefen sie die Judikative als dritte Gewalt an.

Gesetzesinitiative im Landrat

Juristisch sind mit dem Entscheid aus Lausanne die Möglichkeiten ausgeschöpft. Aber am Donnerstag verhandelt der Landrat eine Gesetzesinitiative, welche den nächsten Angriff auf das Dekret bläst.

Die Initiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» will das Dekret zum Energiegesetz ganz aushebeln. «Wir sind gespannt und geben den Kampf noch nicht auf», wird SVP-Präsident Peter Riebli zitiert.

Wegen dieses Polit-Schachzugs der Bürgerlichen dürfte das Baselbiet ein zweites Mal über die wichtigsten Eckpunkte abzustimmen, die im Zuge des Energiegesetzes bestimmt wurden, wie die bz schreibt. (cb)

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