24.09.2025 News aus der Region

Petition siegt: Matthäusplatz bleibt Matthäusplatz

Die Behörden haben den Platz um die Matthäuskirche im Jahr 2024 als Matthäuskirchplatz benannt – entgegen der Meinung im Quartier.

Bild: Google Maps

Die Sache war eine Posse, ein Streit, der heute Mittwoch endete, per Medienmitteilung. Darin wird die  behördliche Version wiedergegeben: «Der Platz rund um die Matthäuskirche hatte bis zu seiner ersten Benennung im Jahr 2024 keinen amtlich festgelegten Strassennamen. Das wollte die Nomenklaturkommission im Rahmen der Offizialisierung von gebräuchlichen Strassennamen ändern»: in Matthäuskirchplatz.

Die Version des Quartiers: Niemand sagt Matthäuskirchplatz. «Alle im Quartier sagen Matthäusplatz. Aber unser Anliegen wird mit einem formalistischen Es-ist-jetzt-so abgeschmettert», ärgerte sich der Matthäusplatz-Aktivist Peter Schuler im Beitrag auf Prime News, der die Affäre im Juni 2024 aufgriff.

Denn zur Sache folgte ein umfangreicher Schriftverkehr. Es gab Sitzungen. Eine Petition «Matthäusplatz bleibt Matthäusplatz» wurde lanciert, eingereicht und vom Grossen Rat überwiesen. 

Kommission: «Matthäusplatz eher volkstümlich»

Der Grosse Rat hat bei der Überweisung der Petition an den Regierungsrat signalisiert, dass eine Mehrheit eher den Namen Matthäusplatz bevorzugt, heisst es nun in der Mitteilung des Kantons.

Die Nomenklaturkommission habe sich bei ihrem neuen Antrag von der Überlegung leiten lassen, dass für die Benennung des Platzes grundsätzlich seit Jahrzehnten zwei Varianten im Raum stünden: Der Name «Matthäuskirchplatz» ist eher wissenschaftlich gewichtet, «Matthäusplatz» eher volkstümlich.

Weil beide für die Örtlichkeit in Frage kämen und «mit den Grundsätzen für Strassenbenennungen in der Stadt Basel vereinbar» seien, hat die Nomenklaturkommission dem Justiz- und Sicherheitsdepartement ausnahmsweise alternativ beide Namen zur Auswahl vorgeschlagen.

Die Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements, Stephanie Eymann, hat daraufhin die Variante Matthäusplatz definitiv amtlich festgelegt. (cb)

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