23.12.2025 News aus der Region

Referendum geglückt: Volk ent­schei­det über Steuer­abzug beim Lohn

2'644 Unterschriften hat das Referen­dums-Komitee beim Rathaus übergeben. Es kommt zum Urnengang.

Das Referendumskomitee von Arbeit­geber­verband, Gewerbe­verband, Handels­kammer beider Basel und bürgerlichen Parteien bei der Übergabe. Bild: Anja Sciarra

Sollen die Steuern direkt vom Lohn abgezogen werden? Das Basler Kantonsparlament hat im Oktober hauchdünn Ja gesagt zur Initiative der SP, die sich durch den Direktabzug eine Reduktion der Steuerschulden im Kanton erhofft. Auch ein Gegenvorschlag zur Initiative fand eine Mehrheit, woraufhin die Initianten signalisierten, die Initiative zugunsten des Gegenvorschlags zurückzuziehen.

So wäre das Anliegen ohne Volksabstimmung besiegelt gewesen.

Dagegen haben die Basler Wirtschaftverbände und bürgerliche Parteien allerdings das Referendum ergriffen. Nach fünf Wochen sind nun insgesamt 2'644 Unterschriften zusammengekommen, die das Komitee am Dienstag beim Rathaus an die Staatskanzlei übergab. Nötig für das Referendum sind 2'000 Signaturen. Nun müssen sie erst noch beglaubigt werden.

Volk soll das letzte Wort haben

Wichtig sei ihnen vor allem gewesen, dass nun das Volk das letzte Wort hat, und über den Direktabzug vom Lohn abstimmen kann, sagte Dominik Marbet, Direktor des Arbeitgeberverbands Region Basel, bei der Unterschriften-Übergabe zu Prime News.

Sollte die Vorlage durchkommen, sind nämlich die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Pflicht. Sie müssten monatlich von allen in Basel-Stadt wohnhaften Mitarbeitenden einen Betrag für die kantonalen Einkommenssteuern direkt vom Lohn abziehen und der Steuerverwaltung überweisen.

Die Wirtschaftsverbände – Arbeitgeberverband, Gewerbeverband und Handelskammer beider Basel – sprechen darum auch von einem «Bürokratiemonster». Die Unternehmen würden zum Steuereintreiber für den Staat, der gegenüber anderen Gläubigern bevorzugt würde.

«Von den über 177'000 im Kanton Basel-Stadt steuerpflichtigen Personen hat weniger als 1 Prozent Steuerbetreibungen und ist gleichzeitig vom Lohnabzugsverfahren gemäss Gegenvorschlag betroffen», schreibt das Referendumskomitee in einer Medienmitteilung. Der Aufwand für dieses «zeitraubende und bürokratische Verfahren» stehe daher «in keinem Verhältnis» zum möglichen Nutzen.

Die Gegner der SP-Vorlage argumentieren ausserdem, dass sich die Schulden ganz einfach von den Steuern auf andere Bereiche verlagern würden, wenn das Geld am Ende vom Monat fehle: etwa bei der Krankenkassen, Miete oder Strom.

Im Kreuzverhör auf Prime News sind die Argumente der Befürworter- und Gegnerseite nachzuschauen. (as)

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