Weniger Menschen in Basel verzichten auf Sozialleistungen
Der Nichtbezug von Sozialleistungen in Basel-Stadt in den vergangenen Jahren insgesamt zurückgegangen und liegt tiefer als in anderen Kantonen.

Das zeigt eine neue Studie der Berner Fachhochschule im Auftrag des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU). Untersucht wurde, wie viele Personen trotz rechnerischem Anspruch auf finanzielle Unterstützung verzichten.
Die Analyse basiert auf Steuerdaten aus dem Jahr 2022, die mit Bevölkerungs- und Administrativdaten verknüpft wurden. Verglichen wurden die Ergebnisse mit früheren Erhebungen aus den Jahren 2015/2016. Demnach nahm die absolute Zahl der Nichtbeziehenden bei allen untersuchten Leistungen ab – mit Ausnahme der Prämienverbilligung.
Tiefere Nichtbezugsquote als in anderen Kantonen
Im Jahr 2022 lag die Nichtbezugsquote bei den Familienmietzinsbeiträgen bei 18 Prozent, bei der Prämienverbilligung bei 23 Prozent. Ergänzungsleistungen zur AHV wurden von 32 Prozent der Anspruchsberechtigten nicht bezogen, bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe lag der Anteil bei 26 Prozent. Im Vergleich mit anderen Kantonen fällt der Nichtbezug der Sozialhilfe in Basel-Stadt damit deutlich tiefer aus.
Als wichtigsten Einflussfaktor für den Verzicht identifiziert die Studie die Höhe der sogenannten Bedarfslücke: Je geringer der finanzielle Fehlbetrag, desto häufiger wird auf Leistungen verzichtet. Besonders oft betroffen sind Personen aus EU- und EFTA-Staaten sowie (teil-)selbständig Erwerbstätige. Bei Letzteren könnten die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse aufgrund der verfügbaren Daten unterschätzt sein.
Nichtbezug soll mit Informationskampagnen reduziert werden
Der Kanton hat in den vergangenen Jahren verschiedene Massnahmen umgesetzt, um den Nichtbezug zu reduzieren. Dazu zählen gezielte Informationsschreiben an potenziell Anspruchsberechtigte, digitale Anmeldemöglichkeiten für Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe sowie mehrsprachige Informationsangebote und ein Online-Sozialleistungsrechner.
Die aktuellen Studien erweitern frühere Untersuchungen und ermöglichen erstmals eine Zeitreihe bis ins Jahr 2022. Ziel des Kantons bleibe es, dass anspruchsberechtigte Personen eine «informierte Entscheidung treffen können» und Leistungen «nicht aus Unwissen oder administrativen Gründen ungenutzt bleiben». (mei)
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