13.02.2026 Prime Content 3 minMinuten Lesedauer

Vorsorge 2026: Das ändert sich

Vorsorge­expertin Alexandra Müller von der Basler Kanto­nal­bank erklärt die Ver­änder­ungen, die es 2026 im Vorsorge­system gibt.

Der Beitrag erschien bereits in der Januar-Ausgabe der Kleinbasler-Zeitung.

Im Vorsorgedschungel den Überblick zu bewahren, ist oft gar nicht so einfach, denn das Thema ist ständig im Wandel. (Bild: canva

Frau Müller, was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Neuerungen für Ihre Kundinnen und Kunden bei der Vorsorge?

Alexandra Müller: Die Veränderungen betreffen alle drei Säulen: In der ersten Säule gibt es mit der 13. AHV-Rente sicher die grösste. Ausserdem wird das Rentenalter der Frauen schrittweise erhöht. In der zweiten Säule gibt es seit diesem Jahr erstmals einen Teuerungsausgleich auf IV- und Hinterlassenenrenten. Und in der dritten Säule gibt es den nachträglichen Säule 3a-Einkauf.

Beginnen wir mit der 13. AHV-Rente. Wie funktioniert das konkret – müssen Rentnerinnen und Rentner aktiv werden?

Nein, das läuft vollautomatisch. Die 13. AHV-Rente wird im Dezember ausbezahlt und entspricht exakt der Höhe einer regulären Monatsrente. Niemand muss einen Antrag stellen oder sonst etwas unternehmen.

Pensionierte erhalten künftig also rund 8 Prozent mehr Geld pro Jahr. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass man vor der Pensionierung weniger in die 3. Säule einzahlen muss?

Nein, von dieser Rechnung würde ich klar abraten. Ja, die 13. AHV-Rente bringt mehr Geld – aber gleichzeitig wird das Leben kontinuierlich teurer und die Pensionskassenrenten schrumpfen durch tiefere Umwandlungssätze und unsere höhere Lebenserwartung. Ich würde die 13. AHV-Rente eher als willkommenen Zustupf betrachten, nicht als Ersatz fürs private Sparen. Insbesondere als noch berufstätige Person oder auch als junger Mensch sollte man sich nicht darauf verlassen, dass der Staat die eigene Altersvorsorge sichert. Die Zukunft der Vorsorge heisst Eigeninitiative.

Alexandra ist Vorsorgeexpertin bei der BKB. Bild: zvg

Kommen wir zum nachträglichen Säule-3a-Einkauf. Was ändert sich hier genau?

Ab diesem Jahr können Sie rückwirkend für 2025 in die Säule 3a einzahlen, falls Sie den maximalen Betrag von 7258 Franken im Jahr 2025 nicht ausgeschöpft haben. Wichtig: Sie müssen in den betreffenden Jahren ein AHV-pflichtiges Einkommen gehabt haben und zudem muss der ordentliche Säule 3a-Beitrag im aktuellen Jahr bereits geleistet worden sein.

Sie erwähnten eingangs den Teuerungsausgleich bei IV- und Hinterlassenenrenten. Was steckt dahinter?

Alle IV- und Hinterlassenenrenten, die seit 2022 laufen, werden um 2,7 Prozent erhöht. Für Renten, die vor dem Jahr 2022 entstanden sind, muss die nächste Anpassung der AHV-Renten frühstens im Januar 2027 abgewartet werden.

Welche weiteren Vorsorgethemen stehen 2026 auf der politischen Agenda?

Mit der Reform AHV2030 kommt die Diskussion auf, dass der Bezug der Altersleistungen aus der 2. Säule und Säule 3a frühestens ab Vollendung des 63. Altersjahres möglich sein soll. Ausserdem wird in der Frühjahrs-Session das Entlastungspaket 2027 erneut verhandelt, welches eine Erhöhung der Besteuerung von Vorsorgegeldern umfasst. Bereits am 8. März stimmen wir über die Einführung der Individualbesteuerung ab, dies hat ebenfalls einen Einfluss auf jede langfristige Vorsorge- und Finanzplanung.

Das Vorsorgesystem wird also immer komplexer.

Absolut. Das Thema ist im ständigen Fluss, praktisch halbjährlich gibt es neue Entwicklungen. Deshalb mein Rat: Erwarten Sie nicht von sich selbst, dass Sie als Privatperson den Überblick behalten. Dafür ist die Materie schlicht zu umfangreich und verändert sich zu schnell. Holen Sie sich professionelle Beratung.

Das Vorsorgesystem wird also immer komplexer.

Absolut. Das Thema ist im ständigen Fluss, praktisch halbjährlich gibt es neue Entwicklungen. Deshalb mein Rat: Erwarten Sie nicht von sich selbst, dass Sie als Privatperson den Überblick behalten. Dafür ist die Materie schlicht zu umfangreich und verändert sich zu schnell. Holen Sie sich professionelle Beratung.

Das ist bei der BKB möglich?

Ja. Wir bieten Fachanlässe zum Thema Pensionierung und kostenlose Erstgespräche zum Thema Vorsorge an. Unser Ziel ist es, Komplexes einfacher zu machen. Scheuen Sie sich auch nicht anzurufen, wenn Sie Fragen haben.

Basler Kantonalbank (BKB)

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Online unter: www.bkb.ch/plan
Telefonisch: 061 266 33 33

 

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