Mehr Lärmschutz: Euroairport will geplante Starts ab 23 Uhr streichen
Die Regierungen der beiden Basel begrüssen die Absicht. Ob und wann die Regelung umgesetzt wird, ist indes noch völlig offen.

Der Euroairport (EAP) will den Lärmschutz nach 23 Uhr verstärken: Dies teilten der Flughafen wie auch die Regierungen der beiden Basel heute mit. Basel-Stadt und Baselland sind im EAP-Verwaltungsrat vertreten.
Konkret wurde bei den zuständigen Zivilluftfahrtbehörden in Frankreich ein Verfahren eingeleitet, um die Aufhebung aller geplanten Starts nach 23 Uhr zu erreichen.
Ein bereits im März 2018 beschlossener Aktionsplan sieht zudem vor, die Starts ab 23 Uhr Richtung Süden bis Ende 2019 zu halbieren und insgesamt die Anzahl der Flugbewegungen zu stabilisieren.
Dieses Ziel sei «aufgrund von Faktoren, welche ausserhalb der Kontrolle des Flughafens liegen» jedoch schwer zu erreichen, schreibt der Euroairport. So habe die Zunahme an verspäteten Flügen einen Anstieg der Flugbewegungen zwischen 23 und 24 Uhr bewirkt. Aus diesem Grund würden «sofort» zusätzliche lärmmindernde Massnahmen geprüft.
In ihren Stellungnahmen begrüssen die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft die eingeleiteten Abklärungen. Die Absicht, dass ab 23 Uhr künftig keine geplanten Starts mehr stattfinden sollen, habe nach «intensiven Diskussionen» von den Mitgliedern der Schweizer Delegation im Verwaltungsrat erreicht werden können.
«Im Jahr 2017 machten die geplanten Abflüge mehr als 90 Prozent der Starts zwischen 23 und 24 Uhr aus. Mit dieser Massnahme würden gegenüber dem heutigen Zustand rund 1'300 späte Abflüge pro Jahr entfallen», heisst im Communique des zuständigen Basler Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU), dessen Vorsteher Christoph Brutschin selber im EAP-Verwaltungsrat sitzt.
Wirtschaftliche Nachteile für Expressfracht
Auswirkungen hätte die Anpassung im Flugregime indes auf Expressfrachtunternehmen am Euroairport. In diesem Bereich sind derzeit am Flughaben Basel-Mulhouse 600 Personen beschäftigt. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen würden derzeit untersucht.
«Aus Sicht von Basel-Stadt kann die Einschränkung für den Expressfrachtbereich aus Lärmschutzgründen in Kauf genommen werden», hält das WSU fest. Die mögliche Entlastung der Anwohnerschaft durch weniger Flugbetrieb spät am Abend überwiege in der Interessenabwägung.
Allerdings ist aus Sicht des Kantons Basel-Stadt auch klar, dass weitere Verkürzungen des Flugverkehrs nicht in Frage kommen. Landungen von 5 bis 6 Uhr morgens seien für die Expressfrachtunternehmen von «existenzieller Bedeutung».
Auf den gleichen Standpunkt stellt sich der Baselbieter Regierungsrat. Ihm sei bewusst, dass die Aufhebung der geplanten Starts ab 23 Uhr «einschneidende wirtschaftliche Konsequenzen» nach sich ziehe. Mit dieser Massnahme werde jedoch der Zielkonflikt zwischen den konkurrierenden Zielen «optimiert», weshalb im Falle einer Umsetzung kein weiterer Handlungsbedarf mehr bestehe.
Ob und ab wann Starts ab 23 Uhr tatsächlich eingestellt werden, ist allerdings noch völlig offen. Die laufenden Untersuchungen der französischen. Behörden sollen rund zwei Jahre in Anspruch nehmen. Lärmgeplagte Anwohner müssen sich also noch eine Zeitlang gedulden. (ck)
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