Ab Freitag muss die Autobahn-Vignette 2019 angebracht sein
Die einmonatige Übergangsfrist ist vorbei.

Die einmonatige Übergangsfrist der Autobahn-Vignette läuft kommenden Freitag ab. Alle Fahrzeuglenker, die auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz unterwegs sind, benötigen spätestens ab dann die gültige Vignette von 2019. Dies teilt das Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt heute Montag mit.
Autobahn-Vignetten müssen aufgeklebt sein, lose angebracht sind sie ungültig. Wie gewohnt kann sie bei Tankstellen, Garagen, an Postschaltern, bei Strassenverkehrsämtern oder Zollstellen gekauft werden.
Die verfallenen Vignetten sollen derweil von der Frontscheibe entfernt werden, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden. (red)
Noch keine Kommentare