23.01.2019 News aus der Region

Grundrechte für Primaten: Initiative ist zulässig

Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat eine radikale Tierschutz-Initiative für gültig erklärt. Das Begehren geht sehr weit.

Bild: pixabay.com

Sollen Primaten, also Affen, die gleichen Grundrechte geniessen wie Menschen? Geht es nach den Initianten des Begehrens «Grundrechte für Primaten», dann lautet die Antwort auf diese Frage Ja.

Im Sommer 2016 reichte das Initiativkomitee, dem unter anderem der Basler Philosophieprofessor Markus Wild angehört, die Unterschriftenbögen im Basler Rathaus ein. 3'080 Baslerinnen und Basler hatten das Begehren unterschrieben. 

Die Intiative fordert «das Recht von nichtmenschlichen Primaten auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit». Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise Tierversuche im Kanton Basel-Stadt weitgehend verboten wären. 

Stand heute geniessen die Primaten und andere Tiere zwar ebenfalls einen gewissen rechtlichen Schutz, doch den Menschen sind sie nicht gleichgestellt. Wenn es höhere Zwecke wie beispielsweise die medizinische Forschung erfordern, dann sind Tiere dem Willen des Menschen unterworfen.

Hier wollen die Initianten ansetzen und eine Verschärfung des Tierschutzes auf kantonaler Ebene erwirken.

Der Grosse Rat hatte die Initiative im Januar 2018 allerdings für ungültig erklärt. Er folgte damit dem Regierungsrat, der das Begehren ebenfalls für rechtlich unzulässig hielt.

Regierung und Parlamentsmehrheit stellten sich auf den Standpunkt, dass Primaten und Menschen nicht die gleichen Grundrechte geniessen könnten. Affe ist Affe und Mensch ist Mensch.

Daraufhin reichten die Initianten beim Appellationsgericht Beschwerde ein. Im heute Mittwoch publizierten Urteil stützen die Richter nun die Sichtweise der Tierschützer: Primaten könnten sehr wohl weitergehende Rechte eingeräumt werden. Das Appellationsgericht hat die Initiative allerdings nur eingeschränkt für gültig erklärt.

So kann eine Tierschutz-Regelung, die über Bundesrecht hinausgeht, nur für kantonale Organe gelten, nicht aber für Private. Das wäre bei der vorliegenden Initiative der Fall, die weit über bestehendes Bundesrecht hinausgeht. 

Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise Pharmafirmen auch bei einer Annahme des Begehrens weiterhin Versuche mit Primaten durchführen könnten. Kantonale Spitäler und die Universität hingegen wären an die Verschärfung gebunden.

Allerdings führt die Uni derzeit keine Versuche mit Primaten durch, wie Sprecher Matthias Geering auf Anfrage von Prime News mitteilt.

Entgegen der Behauptungen der Initianten wäre auch der Zoo nicht betroffen, schreiben die Richter.  Der «Zolli» wird nämlich von einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft betrieben.

Dasselbe gilt für den Tierpark Lange Erlen, der ebenfalls von einem privaten Verein betrieben wird.  

Dennoch: Nimmt das Stimmvolk das Begehren an, hätte Basel-Stadt eines der schärfsten Tierschutz-Gesetze der Schweiz. (ost)

 

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