«Es hät kei Mensch di Hund azlänge wen du ned umme bisch»
Darf man einen angebundenen Hund streicheln, wenn sein Besitzer nicht dabei ist? An dieser Frage scheiden sich die Geister.

Das Erlebnis einer jungen Baslerin spaltet derzeit die örtliche Hündeler-Community. Sie beschreibt auf Facebook, wie sie ihren Hund vor einem Laden angebunden hatte, als eine Frau vorbeikam und das Tier streicheln wollte. Dieses war davon nicht sonderlich angetan und begann, sie lauthals anzubellen.
Die Passantin habe darauf ziemlich ungehalten reagiert. «So etwas geht gar nicht! Dieser Hund muss einen Maulkorb haben!», habe sie die Halterin angeschrien, als diese vom Einkaufen zurückkam.
Ein banaler Vorfall, der jedoch eine Frage aufwirft, an der sich nun die Geister der Basler Hündeler scheiden: Ist es okay, seinen Hund vor einem Geschäft anzubinden, wenn er nicht angefasst werden will? Oder aus der gegenüberliegenden Perspektive gefragt: Dürfen Passanten einen fremden Hund streicheln, wenn dessen Besitzer ausser Sichtweite ist?
Die Hundehalterin ist offensichtlich der Meinung, dass sie das nicht dürfen. So schreibt sie in ihrem Post: «Ich habe der Frau dann nur gesagt: Was nehmen Sie sich das Recht, angebundene Hunde, die Sie nicht kennen, einfach anzufassen?» Ihr Hund könne Streicheleinheiten von fremden Personen nicht leiden und fühle sich bedrängt.
Besitzer ist verantwortlich für die Taten seines Hundes
«Wie seht ihr das?», fragt die Autorin zu Ende ihres Eintrags. Kaum hatte sie das Erlebte in die Facebookgruppe «Hundefreunde Baselland und Basel-Stadt» gepostet, hagelte es Antworten auf ihre Frage. Stand 18 Uhr sind es bereits über hundert Kommentare. Unter den diskutierenden Hündelern kristallisieren sich drei Lager heraus.
Ersteres findet es sehr gemein, dass die junge Frau ihr Haustier überhaupt angebunden hat. «Ich würde niemals einen Hund vor dem Laden anbinden, viel zu gefährlich für den Hund!», so Halterin F.W.
Viele stimmen ihr zu. Einige schreiben, es sei sogar verboten, seinen Hund in Basel unbeaufsichtigt zu lassen. «Dann sollen sie uns die Hunde aber gefälligst in den Coop und den Migros mitnehmen lassen!», kontern wiederum andere.
Eine zweite Gruppe ist der Meinung, dass man sein Tier durchaus draussen anbinden kann – allerdings nur, wenn dieses auch gestreichelt werden darf. «Menschen mit Behinderungen oder auch Kinder können nicht einschätzen, ob ein Hund nun gestreichelt werden darf oder nicht», gibt M.S. zu bedenken.
Derselben Meinung ist auch Hundefreund Lupo: «Dein Hund muss unter deiner Kontrolle sein, egal was der andere für einen Mist macht.» Der Besitzer sei vor Gesetz immer verantwortlich für die Taten seines Haustiers.
Das weitaus grösste Lager besteht jedoch aus Hundehaltern, die mit der Autorin übereinstimmen und sich über die Passantin auslassen. «Ich hätte geantwortet: Kaufen sie sich zwei Maulkörbe und legen Sie sie an ihre Hände. So ist das Problem gelöst», schreibt I.M. «Die Frau spinnt», findet auch Hundehalterin T.G. «Einen fremden Hund fasst man nicht an, das lernt doch jedes Kind».
«Es hät kei Mensch di Hund azlänge wen du ned umme bisch», so der Tenor unter den Basler Hundefreunden, die das Thema wohl noch den gesamten Donnerstagabend weiterdiskutieren werden. (kh)
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