Regierung gibt grünes Licht für freien Eintritt in die Museen
Künftig können Kunstmuseum und Co. selber entscheiden, ob sie für den Besuch von Dauerausstellungen noch Geld verlangen wollen.
Die Basler Regierung hat am Dienstag ihren Vorschlag zum revidierten Museumsgesetz präsentiert. Ein zentraler Punkt ist die Überzeugung, dass die fünf staatlichen Museen mehr Eigenverantwortung erhalten sollen.
Das Gesetz bezieht sich auf das Antikenmuseum und Sammlung Ludwig, das Historische Museum Basel, das Kunstmuseum, das Museum der Kulturen und das Naturhistorische Museum.
Das gegenwärtige «komplizierte Bonus-Malus-System» soll durch Vierjahres-Globalkredite ersetzt werden. «Der Grosse Rat bestimmt die übergeordneten Leistungsziele der Häuser. Die Museen erhalten durch diesen mehrjährigen Planungshorizont mehr finanzielle Flexibilität und Planungssicherheit», schreibt der Regierungsrat in einem Communiqué.
Dies entspreche «dem ausdrücklichen Wunsch der Museen» nach einer stärkeren Selbstständigkeit, den das Präsidialdepartement unterstütze.
«Konkret bedeutet dies, dass die Häuser einfacher Rücklagen für grosse Ausstellungen bilden können. Innerhalb der Vierjahresperiode werden Budgetüberüberschreitungen oder Budgetunterschreitungen vollständig auf das Folgejahr übertragen».
Interessant aus Besuchersicht ist der Beschluss der Regierung, es jedem Museum künftig freizustellen, ob es noch Eintritt verlangt. Nur bei Sonderausstellungen besteht die zwingende Vorgabe, eine Gebühr zu erheben.
«Neu können die Museen jedoch bei Sammlungspräsentationen, sofern sie dies im eigenen Budget ausgleichen können, auf Eintrittsgebühren verzichten. Mit dieser Massnahme soll die Zugänglichkeit der Sammlungen für eine breite Bevölkerung erleichtert werden. Auch dies stärkt die Eigenverantwortlichkeit und den finanziellen Spielraum der Museen», so die Regierung.
Das neue Museumsgesetz sieht weiter eine Entflechtung der verschiedenen Instanzen vor. Aufgaben und Kompetenzen bezüglich Führung und Aufsicht sollen geklärt werden.
«Das neue Gesetz schafft eine Entflechtung der Zuständigkeiten des zuständigen Departements, des Grossen Rates und der Museumskommissionen. Künftig können dieselben Personen nicht mehr mehrere Funktionen gegenüber den Museen einnehmen», hält der Regierungsrat fest.
So dürfen Mitglieder des Grossen Rats, des Regierungsrats oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Präsidialdepartements, die sich mit der Aufsicht der Museen befassen, nicht in eine Museumskommission gewählt werden.
Das Präsidialdepartement soll auch künftig für die staatlichen Museen, die kantonale Dienststellen sind, zuständig bleiben. «Es führt die Museen entsprechend der strategischen Vorgaben des Regierungsrats. Der Grosse Rat gibt den Museen übergeordnete Leistungsziele vor, deren Umsetzung durch das Departement kontrolliert wird.»
Die Museumskommissionen, denen «eine wichtige Rolle in der gesellschaftlichen Verankerung und der Vernetzung der Museen» zukomme, soll mit ihren bisherigen Aufgaben und Kompetenzen unangetastet bleiben.
Das neue Museumsgesetz geht nun in die Vernehmlassung. Diese dauert bis zum 4. September 2019. (ck)
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