Zoff um Einbürgerungspraxis geht in die zweite Runde
Ausländische Jugendliche werden auch weiterhin zu Staatskunde befragt. Die SP interveniert nun auf Kantonsebene.

Wie gespalten die Basler Bürgergemeinderäte bezüglich der Einbürgerungspraxis jugendlicher Ausländer sind, sieht man anhand folgender Szene:
Nach einer dreistündigen Sitzung diskutiert Bürgerrat Stefan Wehrle (CVP) am Dienstag noch immer mit den beiden Bürgergemeinderäten Mahir Kabakci und Jonas Weber (beide SP). Letztere zwei sind der Ansicht, dass Basler Schulabsolventen ausländischer Herkunft beim Einbürgerungstest nicht mehr zu Staatskunde befragt werden sollten.
Eine vorbeigehende LDP-Vertreterin ist da anderer Meinung. Sie knüpft sich die beiden SP-Vertreter vor: «Wissen Sie, ich sitze in der Einbürgerungskommission und einmal, da hatten wir jemanden vor uns, der nicht einmal wusste, wer neben dem Vogel Gryff auf dem Floss sitzt!»
Mahir Kabakci und Jonas Weber schütteln empört die Köpfe. «Diese Frage könnten wir auch nicht beantworten.»
Stefan Wehrle indessen lässt die Kleinbasler Ehrengesellschaften aussen vor und konstatiert: «Mir ist es beispielsweise wichtig, dass die Jugendlichen wissen, welchen Aufgaben eine Bürgergemeinde nachgeht.»
«Aber das wissen die Schweizer Schüler ja auch nicht! Hier geht es darum, dass man Ausländer und Inländer gleichbehandelt», erwidert Mahir Kabakci.
SP kämpft nun auf kantonaler Ebene weiter
Um 17 Uhr am Dienstagnachmittag wird im Stadthaus gegenüber dem Marktplatz folgendes klar: Der Streit um die Einbürgerungspraxis jugendlicher Ausländer ist noch nicht vom Tisch. Der Bürgerrat will seine Beschwerde gegen den Beschluss des Grossen Rats von 2017 weiterziehen.
Danach sollen Jugendliche, welche ihre gesamte Schulbildung in der Schweiz und die letzten vier Jahre davon in Basel-Stadt absolviert haben, beim Einbürgerungstest nicht länger zu Staatskunde befragt werden.
Anfangs Mai war der Bürgerrat mit seiner Beschwerde beim Appellationsgericht abgeblitzt (Prime News berichtete). Nun soll die Angelegenheit vor Bundesgericht geklärt werden.
Und auch die SP hat ihren nächsten Schritt bereits geplant: Wenige Minuten nach der Ankündigung des Bürgerrats reichte SP-Grossrat Thomas Gander eine Interpellation beim Kanton ein. Er fragt darin bei der Regierung nach, welche Massnahmen sie gegen Bürgergemeinden ergreifen könne, die das Gesetz missachten würden.
Ob der von der SP geäusserte Rechtsbruch allerdings vorliegt oder nicht, ist weiterhin unklar.
Beschwerde geht vor Bundesgericht
In der Bürgergemeinderatssitzung vom Dienstag nimmt Stefan Wehrle, Präsident der Einbürgerungskommission, Stellung zu den Vorwürfen aus der SP-Fraktion: Der Bürgerrat widersetze sich seines Erachtens nach nicht dem geltenden Recht. Tatsächlich handle es sich bei den Rechtsbrechern vielmehr um die Grossräte, welche 2017 besagte Gesetzesänderung durchsetzten.
«Mit den neuen Vorgaben erfüllen die Jugendlichen die bundesrechtlichen Mindestanforderungen nicht mehr», sagt Stefan Wehrle. Deren Kenntnisse über staatskundliche Themen seien ungenügend, sofern sie keinen Einbürgerungs-Kurs belegen oder sich im Selbststudium über die politischen Verhältnisse informieren würden.
Der neue Paragraph, der die Einbürgerung der Schulabsolventen regelt, widerspreche somit Bundesrecht. In der Grossratsdebatte sei dies sogar thematisiert worden: «SP-Grossrätin Tanja Soland wies darauf hin, dass man sich hier in einem rechtlichen Graubereich befindet.»
Die Bürgergemeinden von Basel-Stadt, Riehen und Bettingen hätten ausserdem das Recht, die Einbürgerungsbestimmungen des Kantons zu verschärfen, so Wehrle: «Das liegt in der Autonomie der Bürgergmeinden.»
Ob es nun die Bürgergemeinden sind oder der Grosse Rat, der sich geltendem Recht widersetzt, wird sich vor Bundesgericht klären. Stefan Wehrle geht davon aus, dass der Entscheid bis Ende Jahr vorliegt: «Ich rechne mir eine 50/50 Chance aus, dass wir Recht erhalten», sagt er gegenüber Prime News. (kha)
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