Für das Baselbiet gilt ein bedingtes Feuerverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit darf im Freien und insbesondere im Wald kein Feuer entfacht werden.

Der Kantonale Krisenstab (KKS) hat für das Baselbiet heute ein bedingtes Feuerverbot ausgesprochen. Das bedeutet, dass Feuer nur noch an den dafür vorgesehenen Feuerstellen entfacht werden dürfen. Das Entfachen eines Feuers im Wald, in Waldesnähe oder generell im Freien ist verboten.
Der KKS ruft die Bevölkerung zudem zu einem «vorsichtigen Umgang» mit Feuer auf. Konkret gab die Behörde heute folgende Verhaltenshinweise heraus:
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
- Funkenwurf sofort löschen
- Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen
- Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten
- Keine Raucherwaren wegwerfen
- Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten
Hintergrund des bedingten Feuerverbots ist die anhaltende Trockenheit. Da auch der letztjährige Sommer sehr niederschlagsarm war, seien die Böden sehr trocken, schreibt der KKS in einer Mitteilung. Die Waldbrandgefahr sei weiterhin erheblich (Gefahrenstufe 3). (Red.)
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