Tötungsdelikt an Jungen: Beschuldigte Frau bleibt in U-Haft
Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde der 75-jährigen Frau ab.

Im März wurde in Basel ein siebenjähriger Junge mit einem Messer getötet. Die 75-jährige Frau, die der Tat beschuldigt wird, wurde damals noch am selben Tag festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Diese wurde nach drei Monaten vom zuständigen Zwangsmassnahmen-Gericht bis am 1. November verlängert.
Daraufhin hat die Frau Beschwerde eingereicht, welche das Basler Appellationsgericht jedoch abgewiesen hat. Sie zog an das Bundesgericht weiter, welches auf den Fall aber gar nicht eingetreten ist, wie die Basler Zeitung heute Dienstag berichtet. Die Frau habe ihre Beweggründe zu wenig begründet.
Aus dem Urteil des Bundesgerichts geht hervor, weshalb die Beschwerde am Appelationsgericht abgewiesen worden war: Die Richter erkennen das Risiko von Rückfälligkeit.
Weiter ist laut BaZ dem Urteil des Bundesgerichts zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung wegen vorsätzlicher Tötung und eventuell wegen Mordes führt. Da Zweifel an der Schuldfähigkeit der Frau bestehen, wurde ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben (ms).
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