Wer Auskunft will, muss zahlen: Fragwürdige Gebühr im Visier
Möchte ein Standbetreiber wissen, warum er beispielsweise an der Herbstmesse nicht berücksichtigt wurde, verlangt Basel-Stadt 200 Franken.

Wer sich in Basel-Stadt mit einem Stand für die Teilnahme an der Herbstmesse, dem Weihnachtsmarkt oder einer anderen Veranstaltung auf öffentlichem Grund bewirbt, dessen Gesuch läuft über den Tisch der Abteilung Messen und Märkte – entweder mit positivem oder negativem Bescheid.
Dass sich abgelehnte Bewerber für eine Begründung interessieren, weshalb sie im Auswahlverfahren nicht überzeugen konnten, liegt auf der Hand. Doch an entsprechende Informationen zu kommen, ist eine kostspielige Sache.
Ein Gewerbetreibender erzählt gegenüber Prime News: «Um eine schriftliche Verfügung zu erhalten, sollte ich laut dem zuständigen Sachbearbeiter eine Gebühr von 200 Franken hinblättern. Das kann es ja nicht sein.»
Geld bezahlen, um vom Staat eine Auskunft zu erhalten? In der Tat bestätigt Sabine Horvath, Leiterin Aussenbeziehungen und Standortmarketing, dass eine solche Regelung besteht.
«Auf Wunsch kann bei einer Ablehnung eine Begründung verlangt werden. Dies ist mit einer Gebühr von CHF 200 Franken verbunden und ist so in der Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel geregelt».
CVP verlangt von der Regierung Antworten
In der Basler CVP sorgt das Thema für Stirnrunzeln. Grossrätin Beatrice Isler hat am Mittwoch einen Vorstoss mit zahlreichen Fragen an die Basler Regierung eingereicht.
«Für mich ist diese Regelung unverständlich. Sie widerspricht dem Öffentlichkeitsprinzip, das will, dass der Staat sein Handeln den Bürgern gegenüber transparent darlegt», erklärt Isler gegenüber Prime News.
Auch der Basler Gewerbeverband zeigt sich ob der Kostenpflicht befremdet. Kommunikationschef David Weber erklärt: «Im Sinne eines serviceorientierten und KMU-freundlichen Umgangs der öffentlichen Verwaltung erwarten wir einen fairen und transparenten Dialog seitens der zuständigen Stellen. Eine kurze schriftliche Begründung, weshalb einem Gesuch nicht stattgegeben werden kann, gehört da dazu – kostenlos versteht sich.»
Horvath wollte sich indes in der Angelegenheit nicht weiter äussern. Da es sich um einen politischen Vorstoss handle, werde die Regierung im Parlament Stellung nehmen: «Ich bitte um Verständnis, dass ich hier nicht vorgreifen kann». (ck)
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