21.09.2019 News aus der Region

Wer Auskunft will, muss zahlen: Frag­würdige Gebühr im Visier

Möchte ein Standbetreiber wissen, warum er beispiels­weise an der Herbst­messe nicht berücksichtigt wurde, verlangt Basel-Stadt 200 Franken.

Bild: Christian Keller

Wer sich in Basel-Stadt mit einem Stand für die Teilnahme an der Herbstmesse, dem Weihnachtsmarkt oder einer anderen Veranstaltung auf öffentlichem Grund bewirbt, dessen Gesuch läuft über den Tisch der Abteilung Messen und Märkte – entweder mit positivem oder negativem Bescheid.

Dass sich abgelehnte Bewerber für eine Begründung interessieren, weshalb sie im Auswahlverfahren nicht überzeugen konnten, liegt auf der Hand. Doch an entsprechende Informationen zu kommen, ist eine kostspielige Sache.

Ein Gewerbetreibender erzählt gegenüber Prime News: «Um eine schriftliche Verfügung zu erhalten, sollte ich laut dem zuständigen Sachbearbeiter eine Gebühr von 200 Franken hinblättern. Das kann es ja nicht sein.»

Geld bezahlen, um vom Staat eine Auskunft zu erhalten? In der Tat bestätigt Sabine Horvath, Leiterin Aussenbeziehungen und Standortmarketing, dass eine solche Regelung besteht.

«Auf Wunsch kann bei einer Ablehnung eine Begründung verlangt werden. Dies ist mit einer Gebühr von CHF 200 Franken verbunden und ist so in der Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel geregelt».

CVP verlangt von der Regierung Antworten

In der Basler CVP sorgt das Thema für Stirnrunzeln. Grossrätin Beatrice Isler hat am Mittwoch einen Vorstoss mit zahlreichen Fragen an die Basler Regierung eingereicht.

«Für mich ist diese Regelung unverständlich. Sie widerspricht dem Öffentlichkeitsprinzip, das will, dass der Staat sein Handeln den Bürgern gegenüber transparent darlegt», erklärt Isler gegenüber Prime News.

Auch der Basler Gewerbeverband zeigt sich ob der Kostenpflicht befremdet. Kommunikationschef David Weber erklärt: «Im Sinne eines serviceorientierten und KMU-freundlichen Umgangs der öffentlichen Verwaltung erwarten wir einen fairen und transparenten Dialog seitens der zuständigen Stellen. Eine kurze schriftliche Begründung, weshalb einem Gesuch nicht stattgegeben werden kann, gehört da dazu – kostenlos versteht sich.» 

Horvath wollte sich indes in der Angelegenheit nicht weiter äussern. Da es sich um einen politischen Vorstoss handle, werde die Regierung im Parlament Stellung nehmen: «Ich bitte um Verständnis, dass ich hier nicht vorgreifen kann». (ck)

1 Kommentar

max. 800 Zeichen

Regeln

Ihre Meinung zu einem Artikel ist uns hochwillkommen. Bitte beachten Sie dazu die nachfolgenden Regeln: Bitte beziehen Sie sich bei Ihrem Kommentar auf das Thema des Beitrags und halten Sie sich an den Grundsatz, dass in der Kürze die Würze liegt. Wir behalten uns vor, Kommentare zu kürzen. Geben Sie Ihren Namen an und benutzen Sie keine Namen anderer Personen oder Fantasienamen – ansonsten sieht die Redaktion von einer Publikation ab. Wir werden ferner Kommentare nicht veröffentlichen, wenn deren Inhalte ehrverletzend, rassistisch, unsachlich oder in Mundart oder in einer Fremdsprache verfasst sind. Über diesbezügliche Entscheide wird keine Korrespondenz geführt oder Auskunft erteilt. Weiter weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Beiträge von Suchmaschinen wie Google erfasst werden können. Die Redaktion hat keine Möglichkeit, Ihre Kommentare aus dem Suchmaschinenindex zu entfernen.

     

 

 

 

     

 

 

 

     

 

 

 

     

 

 

 

Angebote

Globi und die Energie

Von Erdöl, Klimawandel und Solarzellen. Ein Sachbuch für Kinder.

Globi und die Energie

CHF 25.90
statt CHF 29.90
Disclaimer:
Für den Kauf werden Sie auf die Seite unseres Promotionspartners geleitet.
Zur Übersicht
Aktuelle Artikel
     

 

 

 
     

 

 

 
News
 
 

Angebote

Immer müde und schlapp?

Andreafer – die leckeren Eisensticks. Profitieren Sie jetzt: Beim Kauf von 3 Packungen erhalten Sie 22% Rabatt!

Immer müde und schlapp?

CHF 50.–
statt CHF 64.70
Disclaimer:
Für den Kauf werden Sie auf die Seite unseres Promotionspartners geleitet.
Zur Übersicht