10.10.2019 News aus der Region

Basler CVP fordert Stimm- und Wahlrecht für Ausländer

Wer länger als zehn Jahre in Basel lebt, soll bei Abstimmungen und Wahlen mitentscheiden dürfen.

Bild: Christian Keller

Ausländische Personen, die seit mindestens zehn Jahren in Basel-Stadt wohnhaft sind, sollen an kantonalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen können: Diese Forderung stellen die beiden CVP-Grossrätinnen und Nationalratskandidatinnen Andrea Knellwolf und Beatrice Isler in einem Vorstoss an die Regierung.

In Basel-Stadt seien über 35 Prozent der gesamten Wohnbevölkerung ausländisch. «Obwohl diese Personen teilweise seit mehreren Jahren im Kanton leben haben sie kein Wahlrecht», schreiben die beiden Politikerinnen in einem Communiqué. 

Das demokratische Grundrecht sei ein wichtiger Integrationsfaktor und «sollte auch Menschen, die seit mindestens zehn Jahren mit einem legalen Aufenthaltsstatus in der Schweiz leben und genug Deutsch beherrschen, gewährt werden können.»

Mit dem Stimm- und aktiven Wahlrecht (dass Ausländer selber für ein Amt kandidieren können, ist nicht vorgesehen) würden Zugehörigkeitsgefühl, Sprachkompetenz sowie «das Bewusstsein für die Pflichten als Bewohnerinnen und Bewohner» gefördert, argumentieren Knellwolf und Isler. Zudem könne der Bildung von Parallelgesellschaften und religiösem Extremismus entgegengewirkt werden.  

Als Voraussetzung, um das Stimm- und aktive Wahlrecht zu erhalten, zählen die CVP-Exponentinnen die folgenden Kriterien auf:

  • sie verfügen nachweislich über die notwendigen Sprachkompetenzen in Deutsch, um die Wahl- und Abstimmungsunterlagen selbständig zu verstehen und sich hierüber mündlich und schriftlich auszudrücken  
  • sie verfügen seit mindestens 10 Jahren über einen rechtmässigen Aufenthaltsstatus in der Schweiz 
  • sie haben seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen den gemeldeten Wohnsitz in der Schweiz und davon mindestens die letzten 5 Jahre im Kanton Basel-Stadt
  • sie haben keinen Zweitwohnsitz im Ausland
  • sie sind ihrer Steuerpflicht in den letzten 5 Jahren ununterbrochen nachgekommen
  • sie sind weder im Ausland noch im Inland in den letzten 10 Jahren zu einer unbedingten Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden. Bei Veruteilungen im Ausland ist massgeblich, ob der betreffende Straftatbestand auch in der Schweiz mit einer unbedingten Freiheitsstrafe belegt wäre. 

Das Ziel von Knellwolf und Isler ist es, dass die gesetzlichen Änderungen rechtzeitig bis zu den kantonalen Wahlen im Jahr 2024 umgesetzt sind. Zunächst muss der Vorstoss aber im Parlament eine Mehrheit finden. (ck)

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