23.10.2019 News aus der Region

Mietschlich­tungs­stelle verhindert Massen­kündi­gung

Am Dienstag scheiterte eine Massen­kündigung an der Klybeck­strasse. Die Immob­ilienfirma konnte die Reno­vations­arbeiten nicht begründen.

Die Bewohner der Klybeckstrasse 62 müssen nicht ausziehen. Am gestrigen Dienstag hat die Basler Mietschlichtungsstelle eine Massenkündigung als missbräuchlich aufgehoben, wie der Mieterverband schreibt.

Im November 2018 erhielten die Anwohner des Doppelhauses ein Kündigungsschreiben der «ActiveCasa Immobilien GmbH». Die damalige Begründung für die Massenkündigung lautete wie folgt: «Umfassende Renovationsarbeiten auf Grund des Alters der Liegenschaft. Renoviert werden: Komplette elektrische Anlage inkl. sämtlicher Verteilerkasten; Fallstrang; Küche; Böden und Wände».

Seinen Lauf genommen hat das Ärgernis im Jahr 2015. Damals habe der ältere Vermieter «die gut erhaltenen Häuser» an eine anonyme Immobilienfirma verkauft, wie in einer von Bewohnern verfassten Chronologie stehe.

Die Eigentümerin habe daraufhin die bestehenden Mietverhältnisse gekündigt und ohne Baubewilligung angefangen die Häuser umzubauen. Im gleichen Jahr habe sie ohne Vorankündigung gar noch die Mieten verdoppelt.

Keinerlei Begründung für Renovation

Im Jahr 2017 hat die Mietschlichtungsstelle den Vorkommnissen ein Ende geboten, schreibt der Mieterverband weiter. Doch damit nicht genug. Ebenfalls vor zwei Jahren hätten die Mieter mitbekommen, dass eine Wohnung im oberen Stock über «Airbnb» vermarktet wird. Die hygienischen Zustände hätten sich dadurch verschlimmert.

Der Höhepunkt kam dann 2018 mit der Kündigung, die am Dienstag vorerst verhindert werden konnte. Bei den Schlichtungsverhandlungen habe sich gezeigt, «dass die Renditefirma und die sich dahinter verbergenden Personen keinerlei Unterlagen in Händen halten, mit der eine Renovation begründet werden könnte», schreibt der Mieterverband.

Die Bewohner können also weiterhin an der Klybeckstrasse wohnen bleiben. Eine Rechtskraft bestehe aber noch nicht. Theoretisch könne die Immobilienfirma an den Gerichten versuchen, ihre vorgeschobenen «Renovationsarbeiten» nachträglich noch zu rechtfertigen. (red.)

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