Ab sofort gilt bedingtes Feuerverbot im Baselbiet
Feuermachen nur noch an festen Feuerstellen erlaubt. Kantonaler Krisenstab spricht von hoher Waldbrandgefahr.

Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr hat der Kantonale Krisenstab des Kantons Baselland heute Dienstag ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien erlassen.
Dies bedeutet konkret, dass das Entfachen von Feuer nur noch an festeingerichteten Feuerstellen toleriert wird – «jeweils mit der angebrachten Vorsicht», wie die Behörden in einer Mitteilung mahnen.
Grund für die Situation seien der ausserordentlich niederschlagsarme Winter und Frühling. Die Böden seien sehr trocken, eine Entspannung derzeit nicht absehbar.
Es bestehe die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren oder dem Funkenflug eines Grillfeuers Brände entstehen könnten.
Folgende Verhaltenshinweise sind laut dem Kantonalen Krisenstab zu beachten:
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
- Funkenwurf sofort löschen
- Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen
- Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten
- Keine Raucherwaren wegwerfen
- Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten
Den Gemeinden stehe es frei, aufgrund der lokalen Situation die Massnahmen zu verschärfen. (red.)
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