19.05.2020 News aus der Region

Vier Millionen für eine fuss­gänger­freund­liche Rhein­gasse

Die Basler Regie­rung hat für die Um­gestaltung der Strasse die Gelder gesprochen. Es entsteht eine weitere Begegnungs­zone.

So soll die Rheingasse dereinst daherkommen. Bild: Visualisierung des Kantons

Die nächste Begegnungszone in Basel ist in Planung. So hat der Regierungsrat heute Dienstag vier Millionen Franken für die Umgestaltung der Rheingasse von einer Strasse zu einer «fussgängerfreundlichen Altstadtgasse» gesprochen, wie er am Nachmittag mitteilt.

So wie es etwa schon in der Rittergasse der Fall ist, sollen die Trottoirränder wegfallen und der Strassenrand mit geschliffenen Rheinwacken gepflästert werden. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich 2022 beginnen.

«Seit der Einführung des Verkehrskonzepts Innenstadt 2015 ist die Rheingasse immer mehr eine Gastromeile und immer weniger Strasse», schreibt die Regierung. Besonders Veranstaltungen wie die «Adväntsgass» sowie zahlreiche Bars, Restaurants und Geschäfte würden zum Bummeln, Trinken und Essen einladen.

Anlass für die Sanierung seien geplante Erneuerungen an den Wasserleitungen, der Kanalisation und den Hausanschlüssen, die ab 2022 anstehen. Die IWB schliesst ausserdem die Gasse ans Fernwärmenetz an. Die Regierung wolle diese Gelegenheit nutzen, um der Rheingasse ein «neues Gesicht» zu geben.

Bild: Visualisierung des Kantons

Die Strasse solle ihrem «historischen Charme» besser gerecht werden. Durch die wegfallenden Randsteine und die Anhebung der Fahrbahn werden Fussgänger künftig die gesamte Gassenbreite nutzen können.

«In der Strassenmitte führt ein rund 3,5 Meter breites Asphaltband Autos und Velofahrende», heisst es im Communiqué weiter. Einzig in der Verlängerung des Reverenz- und des Schafgässleins unterbreche eine Pflästerung das Band.

Interessengemeinschaften der Anwohnerinnen und Anwohner sowie des Gewerbes der Rheingasse seien in die Planung miteinbezogen worden.

Die bereits heute gültige Verkehrsordnung mit durchgängigem Fussgängervortritt und Tempo 20 für Autos und Velos sowie Einschränkungen für Motorfahrzeuge würden beibehalten.

Die Kosten für den Kanton belaufen sich derweil auf vier Millionen Franken, dabei sind die Erneuerung der unterirdischen Leitungen nicht miteingerechnet. Diese Kosten übernehme grösstenteils die IWB. (red)

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