Basler SP setzt mit Gutachten Basler Zünfte unter Druck
Frauen den Zugang zu Zünften oder Ehrengesellschaften zu verweigern, ist laut Studie der Universität Bern verfassungswidrig.

Die Basler SP will den Zünften Beinen machen, was die Aufnahme von Frauen in ihren Reihen betrifft: So hat die Partei beim Institut für öffentliches Recht an der juristischen Fakultät der Universität Bern ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Darin gehen die beiden Verfasserinnen – Laura Bircher und Professorin Judith Wyttenbach – der Frage nach, ob gegen das Gleichstellungsverbot in Bundes- und Kantonsverfassung verstossen wird, wenn Zünfte, Vorstandsgesellschaften oder Ehrengesellschaften Frauen den Zugang verwehren.
Die Antwort: Ja, dies ist der Fall. Die von der SP mandatierten Rechtsexpertinnen stellen demnach die Verfassungsmässigkeit der Reglemente von Zünften + Co. in Basel infrage.
«Konkret verstossen sie gegen die Gleichstellungsartikel der beiden Verfassungen. Die Juristinnen entkräften auch das Argument, die Korporationen nehmen keine öffentlichen Aufgaben wahr und seien deswegen nicht an den Gleichstellungsartikel gebunden», schreibt die SP in einer Medienmitteilung am Dienstagmorgen.
Die Bürgergemeinde, die die Korporationsordnungen erlasse, sei als öffentliche Körperschaft «bei all ihren Aktivitäten» – also auch der Aufsichtstätigkeit über Zünfte etc. – an die verfassungsrechtlichen Vorgaben gebunden. Hinzu komme, dass diese Regelungen auch mit Blick auf das von der Schweiz ratifizierte UNO-Frauenrechts-Übereinkommen «problematisch» seien.
«Die SP Basel-Stadt sieht sich mit der Deutlichkeit des Gutachtens in ihrer Haltung gestärkt. Sie reicht sowohl im Bürgergemeinderat als auch im Grossen Rat Vorstösse ein, um zu erfahren, wie Bürger- und Regierungsrat auf diese wissenschaftlichen Erkenntnisse reagieren», schreibt die Partei weiter.
Insbesondere Grossrätin Danielle Kaufmann macht Druck: Sie will vom Regierungsrat wissen, ob er als Aufsichtsorgan über die Bürgergemeinde Schritte in die Wege leitet, falls die Bürgergemeinde «das verfassungswidrige System» nicht ändern sollte. (red.)
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