31.08.2020 News aus der Region

Basler Wirteverband: 10'000 Stellen auf der Kippe

Ab morgen können Teilzeitmit­arbeitende mit stark schwan­kenden Pensen keine Kurz­arbeit mehr beziehen. Wirte­verbands-Präsident Maurus Ebneter ist besorgt.

Symbolbild: pixabay

Es ist eine weitere schlechte Nachricht für die Schweizer Gastronomie: Ab morgen Dienstag fällt der Anspruch auf Kurzarbeit für Teilzeitmitarbeitende mit stark schwankenden Pensen weg. Davon sind Menschen betroffen, deren Einsatzzeiten mindestens 20 Prozent zwischen den Monaten schwanken. 

«Der Bund lässt die Aushilfen auf Abruf fallen», schreibt der Wirteverband Basel-Stadt dazu heute Montagmorgen auf Facebook. 

Damit, so der Interessensverband auf Facebook, drohe rund 10'000 weiteren Arbeitnehmern in der Schweiz die Erwerbslosigkeit.

Maurus Ebneter, der Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt, zeigt sich auf Anfrage von Prime News besorgt: «Es ist stossend, dass diesen Mitarbeitenden über Jahre die Arbeitslosenversicherungsprämie vom Lohn abgezogen wurde, sie jetzt aber nicht mehr anspruchsberechtigt sind.»

Bei den Betroffenen handelt es sich um Studierende, die in der Gastronomie jobben, aber laut Ebneter auch um Menschen, die bei verschiedenen Restaurants angestellt seien und für die «auf Abruf arbeiten» Teil ihres Lebensstils ist.

«Einige werden sich aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen. Für sie haben die Einsätze auf Abruf das Haushaltseinkommen aufgebessert, sie sind aber nicht lebensnotwendig für sie.»

Der Grund, warum derzeit nur noch sehr wenige Gastro-Mitarbeiter auf Abruf engagiert werden, ist laut Ebneter die Misere im Eventsektor: «Bei Veranstaltungen und für Bankette werden viele Aushilfen aufgeboten. Dieser Zweig bricht aber gerade völlig weg.»

Bereits jetzt sind laut Wirteverband Basel-Stadt schweizweit rund 40'000 von 250'000 Jobs in der Gastronomie weggefallen, doch es kann laut Ebneter noch deutlich schlimmer werden: 

«Die Kurzarbeit wird auf Dauer teuer für die Unternehmen, da Ferien und Feiertage sowie Beiträge für die berufliche Vorsorge und Familienzulagen vom Arbeitgeber getragen werden. Bei Einnahmen, die längere Zeit ausbleiben, drohen daher Entlassungen.» (lt)

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