28.09.2020 News aus der Region

Staats­anwalt­schaft klagt Regierungs­rat Thomas Weber an

Der Baselbieter SVP-Politiker muss sich wegen ungetreuer Amts­führung vor dem Strafgericht verantworten.

SVP-Regierungsrat Thomas Weber. Bild: Oliver Sterchi

Es ist eine aufsehenerregende Meldung, die am Montagvormittag in die Briefkästen der regionalen Redaktionen flatterte: Die Baselbieter Staatsanwaltschaft (Stawa) erhebt Anklage gegen SVP-Regierungsrat Thomas Weber und einen Mitarbeiter des Kantons.

Die Stawa wirft Weber und dem ungenannten Mitarbeiter ungetreue Amtsführung respektive Gehilfenschaft zu derselben vor, wie sie in ihrer Mitteilung schreibt. Der Regierungsrat wird sich damit vor dem Strafgericht verantworten müssen. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Konkret geht es um die Vorfälle rund um die «Zentrale Arbeitsmarktkontrolle» (ZAK), die in den letzten Jahren von den regionalen Medien aufgedeckt worden sind. Die ZAK war eine von den Sozialpartnern getragene Organisation, die für die Kontrolle von Schwarzarbeit auf den Baustellen zuständig war. Dafür erhielt sie Geld vom Kanton.

In die Schlagzeilen geriet die ZAK wegen des Verdachts auf zu hohe Beitragsbezüge vom Staat. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft ist den Vorwürfen nun nachgegangen.

Dabei kam sie zum Schluss, dass Weber und die andere angeklagte Person es mutmasslich unterlassen hätten, die erforderlichen Abklärungen zu unternehmen, ob die ZAK tatsächlich zu viel Geld vom Kanton kassiert hatte. 

«Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten daher vor, der ZAK in den Jahren 2014 und 2015 durch pflichtwidriges Verhalten einen erheblichen unrechtmässigen finanziellen Vorteil in der Höhe von jährlich gut CHF 100'000.00 zum Nachteil des Kantons Basel-Landschaft verschafft zu haben», schreibt die Stawa in ihrer Mitteilung.

Der Baselbieter Gesamtregierungsrat reagierte umgehend auf die Anklage-Eröffnung der Stawa gegen Weber. Man nehme die Anklage zur Kenntnis, heisst es in einer Medienmitteilung.

Auf die Amts- und Regierungstätigkeit Webers habe diese aber «keine Auswirkungen», so das Gremium. Weber selber möchte sich mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht dazu äussern. (red)

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