15.10.2020 News aus der Region

Gastro-Betriebe dürfen weiter­hin gross­zügiger nach aussen stuhlen

Die Ausnahme­regelung in Basel wird bis Juni 2021 verlängert. Ausge­nommen sind die Betriebe in der Steinen.

Ausgenommen sind Betriebe in der Steinenvorstadt. Bild: Oliver Sterchi

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Seit dem 12. Mai dürfen Basler Restaurants und Cafés aufgrund der Corona-Massnahmen ihre bereits bewilligte Aussenbestuhlung ausdehnen. Die Regelung war ursprünglich bis zum 15. November befristet. Aufgrund der andauernden Pandemie wird sie nun bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Dies teilt das Bau- und Verkehrsdepartement am Donnerstagnachmittag mit.

«Die Gastrobetriebe sollen so im Freien trotz Abstandsregeln maximal gleich viele Plätze wie bisher anbieten können», heisst es in der Medienmitteilung. Eine Überdachung der Aussenbestuhlung, zum Beispiel mit einem Zelt, sei aber weiterhin nicht gestattet.

Eine Bewilligung wird nicht benötigt. Die Ausdehnung darf allerdings die Zufahrtsmöglichkeiten von Feuerwehr, Sanität und Polizei nicht beeinträchtigen sowie Fluchtwege nicht verstellen.

Weiter muss für Passanten auf den Trottoirs ein mindestens zwei Meter breiter Durchgang offen bleiben. Möchten Wirtinnen und Wirte eine Fläche vor einem Nachbargebäude beanspruchen, müssen sie das schriftliche Einverständnis der betroffenen Grundeigentümer einholen.

Steinen­vorstadt bleibt ausge­nommen

Von der Regelung ausgenommen ist nach wie vor die Steinenvorstadt. Am 20. Mai hat die Reigunerg die temporäre Ausdehnung der Boulevard- und Buvettenflächen auf öffentlichem Grund in der Steinenvorstadt zurückgezogen.

Dies bleibt auch weiterhin so. Für Betriebe in der Steinen gelten die Flächen gemäss ihren gewöhnlichen Bewilligungen. (red)

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