05.11.2020 News aus der Region

Betreibungen können neu aus Register gelöscht werden

Die Geld­forderungen sind auch nach Begleichung fünf Jahre lang ein­seh­bar. Das bringe Nach­teile bei der Wohnungs­suche.

Bild: Pixabay

68'172 – das ist die Zahl an Betreibungen, die 2019 allein in Basel-Stadt eingeleitet wurden. Einmal betrieben, lässt sich das nur schwer verstecken.

Auf dem Betreibungsregisterauszug sind Geldforderungen während der nächsten fünf Jahre einsehbar – auch wenn die Schulden inzwischen beglichen wurden. Einsehen kann sie jeder, der ein Interesse daran hat, etwa potenzielle Arbeitgeber oder Vermieter.

Damit ist nun Schluss: Wie das Basler Finanzdepartement am Mittwoch mitteilte, zieht die Steuerverwaltung Basel-Stadt bezahlte Betreibungen auf ein schriftliches Gesuch hin zurück und lässt diese im Betreibungsregister löschen.

Damit würden Nachteile von betriebenen Personen abgebaut, insbesondere bei der Wohnungssuche. Einzige Voraussetzung ist, dass keine bereits gemahnten Forderungen mehr vorliegen.

«Der Eintrag ins Betreibungsregister hat für Betroffene nachteilige Wirkungen. Er kann zum Beispiel dazu führen, dass Betroffene, auch wenn sie die Schulden bezahlt haben, Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden», schreibt das Finanzdepartement.

Finanzdirektorin Tanja Soland setzt damit gleich einen ihrer eigenen, noch hängigen Vorstösse aus dem Grossen Rat um: «Vereinfachung der Wohnungssuche durch faire Praxis der Steuerverwaltung bezügliche Betreibungen».

Da die Neuerung in der Steuerverwaltung diesem Anliegen entspreche und das Ziel erfüllt, beantragt der Regierungsrat den Vorstoss abzuschreiben. (red)

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