10.11.2020 News aus der Region

Komitee «für einen vernünftigen Wohnschutz» übt scharfe Kritik an Massen­kündigungen

Befürworter des revidierten Wohn­raum­fördergesetzes verurteilen Vor­gehen der Zürich Versicherung im Gundeli und im Wettstein-Quartier.

Gemäss «Bajour» müssen 46 Miet­parteien an der Rhein­felder­strasse 1-3 im Wettstein-Quartier ihre Wohnungen verlassen. Bild: Google Maps

Nachdem das Basler Onlinemagazin Bajour über zwei Massenkündigungen im Wettstein- und Gundeldingerquartier berichtet hat, reagiert am Dienstag das Komitee «für einen vernünftigen Wohnschutz» mit einem Communiqué an die Medien. 

Das Komitee, welches sich für die Annahme des revidierten Wohnraumfördergesetzes (WRFG) bei der Abstimmung vom 29. November einsetzt, kritisiere die Massenkündigung «aufs Schärfste», heisst es in der Stellungnahme. Betroffen sind laut Bajour rund 75 Mietparteien, die beiden Liegenschaften gehören der Zürich Versicherung.

«Genau um solche Kündigungen zu verhindern, brauchen wir ein vernünftiges Wohnschutzgesetz», lässt sich LDP-Präsidentin Patricia von Falkenstein in der Medienmitteilung zitieren.

Die bürgerliche Politikerin, die auch Präsidentin des Hauseigentümerverbands Basel-Stadt ist, hält weiter fest: «Das vom Grossrat verabschiedete WRFG, über das wir am 29. November abstimmen, hätte diese Leerkündigungen verhindern können.»

Ebenso sein Unverständnis drückt Andreas Biedermann aus. Er ist Präsident SVIT beider Basel und Geschäftsführer einer grösseren Liegenschaftsverwaltung. «Es gibt heute Möglichkeiten, solche Sanierungen in bewohntem Zustand durchzuführen oder die Mieterschaft während des Umbaus auszuquartieren und ihr die Rückkehr zu ermöglichen».

Mit neuem Gesetz nicht möglich

Wäre das überarbeitete Wohnraumfördergesetz bereits in Kraft, hätten die Liegenschaften im Wettsteinquartier und im Gundeli der «Paritätischen Kommission für Mietwohnraum» unterstellt werden müssen.

«Die Sanierung wäre bewilligungspflichtig, die Mieter hätten ein Recht auf Rückkehr, die Mietzinsaufschläge wären beschränkt und die Mietzinsen würden während fünf Jahre einer Mietzinskontrolle unterliegen», hält das Komitee fest. 

Die Verschärfung der bestehenden Gesetzgebung solle dazu dienen, vor allem grosse Immobilieneigentümer dazu zu bringen, den Sinn von Massenkündigungen zu hinterfragen und zu analysieren, ob Sanierungen nicht doch im bewohnten Zustand durchgeführt werden sollen.

Für das revidierte Wohnraumfördergesetz sprechen sich Regierung und Parlament, alle bürgerlichen Parteien sowie die GLP und die EVP aus. Hinzu kommen Immobilienverbände und weitere Organisationen.

Die Gegner des revidierten Gesetzes sind SP, Grüne und BastA! sowie der Basler Mieterverband. (red.)

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