Angebliche sexuelle Belästigung stellt sich als Irrtum heraus
Vor zwei Wochen meldete eine Frau, dass ihr Kind im Tram von einem Mann angefasst wurde. Die Ermittlungen ergaben, dass es sich dabei nicht um eine Straftat handelte.

Vor rund zwei Wochen meldete die Basler Staatsanwaltschaft einen Fall von sexueller Belästigung. Dabei hat eine Mutter die Polizei verständigt, nachdem ihr Kind im Tram der Linie 8 von einem Mann angefasst worden sei. Die Frau erstatte deswegen Anzeige (Prime News berichtete).
Wie die Staatsanwaltschaft nun am Freitagabend mitteilt, hätten die Ermittlungen der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft ergeben, dass keine Straftat stattgefunden habe.
«Offensichtlich interpretierte die Frau die Nähe des Mannes, welcher ihr durch sein sonderbares Verhalten aufgefallen war, als sexuelle Belästigung, wobei sich aufgrund der Sichtung des Videomaterials klar herausstellte, das dem nicht der Fall war», heisst es in der Medienmitteilung weiter.
Das Verfahren sei deshalb mit einer «Nichtanhandnahmeverfügung» abgeschlossen worden, weil der fragliche Straftatbestand «eindeutig nicht» erfüllt worden sei. (red.)
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