31.07.2023 News aus der Region

Das sind die neuen Feuerwerks­regeln

Am 31. Juli und 1. August dürfen nur zwischen sechs Uhr abends und ein Uhr morgens Raketen abge­feuert werden.

Zuwiderhandlungen der neuen Regeln können mit 150 Franken gebüsst werden. Bild: Anja Sciarra

In Basel-Stadt wird der Nationalfeiertag traditionell bereits am 31. Juli gefeiert. Heute Montagabend findet in der Stadt die alljährliche grosse Sause statt. Alle Infos dazu hier. Dazu gehört auch das grosse Feuerwerk über dem Rhein.

Aber Obacht: Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat neue Polizeivorschriften erlassen, um das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an den Bundesfeierlichkeiten zu regulieren. Folgende Regeln gelten:

  • Das Abbrennen von privatem Feuerwerk ist in Basel am 31. Juli und am 1. August nur zwischen 18 Uhr abends und 1 Uhr morgens erlaubt.
  • Dies nur in bewohntem, öffentlichem oder bewohntem, allgemein zugänglichem Gebiet. Ausserdem müssen Raketen so abgebrannt werden, dass keine unmittelbare Gefahr für Personen, Tiere oder Sachen entsteht und die Gefahrenhinweise der Feuerwerkskörper beachtet werden.
  • In besonderen Zonen, wie im Umkreis von 200 Metern um Spitäler und in der Nähe von Tierparks, ist jegliches Abbrennen von Feuerwerk verboten.

Wer gegen diese Regeln verstösst, dem drohen Bussen in der Höhe von bis zu 150 Franken. Zudem müssen Pyro-Sünder damit rechnen, dass ihr Feuerwerksmaterial sichergestellt und eingezogen wird.

Die Beschränkungen gelten mittels einer Allgemeinverfügung des Regierungsrates schon dieses Jahr. Verankert werden sollen die Regelungen im Rahmen der nächsten Revision des Polizeigesetzes.

Begründet werden die Einschränkungen damit, dass die Sicherheit von Menschen, Tieren und Sachen gewährleistet werden soll. (red.)

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