Hölstein: Tote Fische in der Frenke
Chlor-Geruch: Passanten meldeten am Dienstag der Einsatzleitzentrale der Polizei, dass in Hölstein tote Fische in der Vorderen Frenke treiben.

Abklärungen vor Ort ergaben, dass auf einer Strecke von mehreren hundert Metern unterhalb der Einleitstelle der Sauberwasserleitung bei der Weidenmattstrasse alle Fische verendet waren. Am Ort wurden Chlorgeruch, Schaum und verblichene Algen festgestellt. Es sei deshalb davon auszugehen, so die Polizei Baselland, dass eine chlorhaltige Substanz, möglicherweise ein Reinigungsmittel, über die Sauberwasserleitung in den Bach eingeleitet wurde und dies zum Fischsterben geführt hat.
Wer dieses verursacht hat, konnte nicht ermittelt werden. Vor Ort anwesend waren das Gewässerschutzpikett des Amts für Umweltschutz und Energie (AUE) sowie die kantonale Fischereiaufsicht.
Leider komme es wegen unsachgemässer Entsorgung immer wieder zu Verunreinigungen in Gewässern und zu massiven Schädigungen an Fauna und Flora, heisst es in der Medienmitteilung. Nicht jeder Kanalisationsschacht führe das Abwasser auf eine Kläranlage.
Polizei erinnert an das korrekte Entsorgen
Grundsätzlich sei bei der Entsorgung von Abwässern Vorsicht geboten. So könnten Abwässer, welche Sonderabfälle enthalten, auch auf einer Abwasserreinigungsanlage zu schweren Betriebsproblemen und speziell bei kleinen Anlagen gar zu einem Ausfall führen.
Es ist gemäss Gewässerschutz-Gesetzgebung ebenso verboten, Abfälle über das Abwasser z.B. via Spülbecken, Toilette oder generell über einen Abwasser- oder Sauberwasserschacht zu entsorgen.
Grundsätzlich gibt es im Kanton Basel-Landschaft drei Wege, um Sonderabfälle aus Haushalten kostenlos zu entsorgen (siehe Merkblatt «Sonderabfälle aus Privathaushalten – wohin damit?»:
- Rückgabe in den Verkaufsstellen: Hersteller und Handel sind zur Rücknahme von Sonderabfällen von privaten Endverbrauchern verpflichtet;
- Abgabe an den kommunalen Sonderabfall-Sammeltagen;
- Abgabe in Apotheken und Drogerien (beispielsweise Kleinmengen von Medikamenten)
Auch beim Betrieb und der Reinigung von Pools muss das Abwasser korrekt entsorgt werden. Pool-Abwasser, das mit Chemikalien behandelt wurde, darf nicht in Gewässer gelangen. Es muss beispielsweise über einen Bodenablauf im Keller gedrosselt zur ARA abgeleitet oder im Garten über eine begrünte Fläche versickert werden. Zum Umgang mit Pool-Wasser: Merkblatt «Private Pools und Schwimmbäder – Merkblatt aus Sicht des Umwelt- und Gewässerschutzes». (cb)
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