EGMR rügt die Schweiz: Basler Klimaseniorin an der Front
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gibt den Klimaseniorinnen Recht. An deren Spitze mit dabei: die Baslerin Rosmarie Wydler-Wälti.

Die Schweiz hat Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt. Zu diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem heute Dienstag publizierten Urteil. Er gab dem Verein «Klimaseniorinnen Schweiz» recht, der mit seiner Beschwerde gegen die Schweiz durch alle Instanzen gegangen war.
Die Klimasenriorinnen, co-präsidiert von der Baslerin Rosmarie Wydler-Wälti, waren erstmals 2016 an die Schweizer Instanzen getreten. Sie klagten, dass der Bund zu wenig gegen den Klimawandel und für den Schutz der Bevölkerung vor diesem tue. Ihre Beschwerde wurde jedoch immer wieder abgewiesen.
Zwei Artikel verletzt
Europas höchstes Gericht hat nun entschieden, dass Artikel 8 der EMRK den Schutz vor schädlichen Folgen des Klimawandels umfasst. Die Schweiz habe indes darin versagt schützende Gesetzgebung und Massnahmen zu entwickeln und zu implementieren.
Ebenso als durch die Schweiz verletzt erachtete der EGMR Artikel 6 der EMRK. Die Kammer befand, dass Schweizer Gerichte keine ausreichenden Begründungen für die Abweisungen der Beschwere geliefert hätten. Man habe die wissenschaftliche Evidenz bezüglich des Klimawandels nicht in Betracht gezogen und die Beschwerde nicht ernst genommen.
Weitreichende Konsequenzen
Das Urteil ging innert Minuten um die Welt. «Erstmals hat Strassburg die Frage behandelt, ob die Klimapolitik eines Staates Menschenrechte verletzt», schreibt SRF. Laut der deutschen Tagesschau binde das Verdikt vorerst nur die Schweiz, könnte aber ein Präzedenzfall für Klimaklagen an Gerichten innerhalb des gesamten Europarats darstellen. (las)
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